Bauversicherungen - Bauherrenhaftpflicht- & Bauleistungsversicherung

BauherrenhaftpflichtversicherungBauherren haften, neben dem Architekten und dem Bauunternehmen, beim Bau eines Hauses für entstehende Sach- und Personenschäden. Gleiches gilt auch für Um-, An- oder Umbauten.

Generell hat der Bauherr zwei Hauptpflichten zu tragen

Einerseits muss er die zuständigen Architekten, Handwerker und Bauunternehmer verantwortungsbewusst auswählen, und andererseits dafür Sorge tragen, dass während des Bauvorhabens die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen stets eingehalten werden.

Bauherren haften beispielsweise für Schäden, die infolge einer unzureichenden Baustellen-Absicherung entstehen, oder durch herunterstürzende Gerüste, schlecht abgedeckte Gruben oder mangelnde Absperrung des Baugeländes verursacht wurden. Auch für Schäden, die durch Staub und Schmutz bei Anliegern oder durch eine Verunreinigung der Straßen entstehen, muss der Bauherr die Verantwortung übernehmen. Um entsprechende Kostenansprüche abzuwehren bzw. das finanzielle Risiko einzugrenzen, ist der Abschluss einer Bauherren-Haftpflichtversicherung mehr als empfehlenswert. Sie leistet im Falle eines Falles Schadenersatz bzw. sorgt dafür, unberechtigte Ansprüche gegen den Bauherren abzuwehren.

Das Bauherrenrisiko ist meist in der Privat- oder auch Betriebshaftpflichtversicherung bereits enthalten (so genannte „Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung). Allerdings ist die Haftung durch diese Versicherung in der Regel auf eine bestimmte Bausumme begrenzt. Erfolgt eine Überschreitung dieser Bausumme, so sollte die gesonderte Bauherrenhaftpflichtversicherung auf alle Fälle zusätzlich abgeschlossen werden, um auf der sicheren Seite zu sein.

Eingeschlossen im Rahmen der Bauherren-Haftpflichtversicherung ist außerdem auch die gesetzliche Haftpflicht für das zu bebauende Grundstück als Haus- und Grundstücksbesitzer. Die Bauherren-Haftpflichtversicherung kann deshalb auch bereits dann abgeschlossen werden, wenn das Grundstück noch unbebaut ist. Ein höherer Versicherungsbeitrag ergibt sich hierdurch nicht. Wer seine Bauarbeiten ganz oder in Teilen selbst durchführt, sollte der Versicherungsgesellschaft bereits bei Abschluss der Bauherren-Haftpflichtversicherung mitteilen, wie hoch der Kostenanteil der Eigenleistungen sein wird. Dann schließt die Versicherung auch die gesetzliche Haftpflicht für alle Personen mit ein, die auf dem Bau mithelfen – ganz gleich, ob sie dafür entlohnt werden oder so genannte Nachbarschaftshilfe leisten.

Versicherungen