Hundehalter-Haftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung für Hundehalter: Schutz für alle Aufsichtspersonen
Eine Hundehaftpflichtversicherung kann sowohl Hundehalter wie auch alle Personen schützen, die den Hund beaufsichtigen. Hierbei geht es insbesondere um den Schutz vor den finanziellen Folgen von Schäden, welche der Hund verursacht hat. Dabei ist es prinzipiell egal, ob es sich um Sach-, Vermögens- oder Personenschäden handelt. Da Schäden durch unglückliche Umstände sehr hohe Schadenersatzforderungen bis hin zum Schmerzensgeld oder Behandlungskostenforderungen verursachen können, ist eine Hundehaftpflicht eine sehr wichtige Versicherung, obwohl sie nicht zwingend flächendeckend vorgeschrieben ist. Einige Bundesländer (wie beispielsweise Berlin oder Niedersachsen) haben bestehende Gesetze jedoch bereits in Richtung einer Hundehalter-Versicherungspflicht modifiziert. Wird hier keine Hundehaftpflicht abgeschlossen, droht sogar ein Verwarnungs- oder Bußgeld.
Was ist versichert?
Versichert sind grundsätzlich alle Schäden, welche der Hund unabsichtlich bei Dritten verursacht – z. B. wenn er auf die Straße läuft und dadurch ein Unfall passiert. Die Hundehaftpflicht springt auch ein, wenn der Hund einmal zubeißt oder durch Übermut jemanden zu Fall bringt und dieser sich verletzt. Prinzipiell haftet bei solchen Schäden der Hundehalter bzw. die verantwortliche Aufsichtsperson in vollem Umfang. Die Hundehaftpflicht jedoch schützt alle diese Personen vor entsprechenden Schadenersatzforderungen, dabei sind bei vielen Tarifen auch Mietsachschäden (von Vorteil z. B. bei Schäden in einem Hotel etc.) inbegriffen. Eine Mitversicherung von Welpen ist bei bestimmten Tarifen ebenfalls möglich, sofern das Muttertier bereits bei der Hundehaftpflicht versichert ist – hier sollte der Versicherungsnehmer genau die Bedingungen beachten! Ebenso können beispielsweise Schäden durch die Teilnahme an Hundeschlittenrennen oder ähnliche Sonderfälle bei einigen Versicherern inkludiert werden.
Was deckt eine Hundehaftpflicht nicht ab?
Da die Tarife der verschiedenen Anbieter unterschiedlich sind, ist bei einigen Anbietern ggf. ein größerer Versicherungsumfang gegeben als bei anderen. Grundsätzlich sind jedoch nur unbeabsichtigte Schäden, welche anderen Personen bzw. dem Eigentum anderer Personen zugefügt werden, versichert. So kann beispielsweise nicht ein Schaden am eigenen Mobiliar oder der eigenen Person oder ein Schaden, der auf ein absichtliches Verhalten zurückzuführen ist, geltend gemacht werden. Bei manchen Anbietern gibt es auch bestimmte Auflagen – so existieren Anbieter, die beispielsweise einen Leinenzwang (Führen mit Leine) vorschreiben. Passiert dann ein Schaden und der Hund wurde nicht an der Leine geführt, zahlt die Versicherung nicht. Wichtig ist in jedem Fall, dass sich der Interessent alle Versicherungsbedingungen genau durchliest und dann entscheidet, ob der Leistungsumfang zu seiner Situation passt.
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Die Hunderasse kann zu Einschränkungen beim Versicherungsschutz führen
Für die meisten Hunderassen werden umfassende Haftpflichtmöglichkeiten offeriert – aber es gibt auch Ausnahmen: So wird es z. B. bei speziellen Kampfhunderassen schwierig, einen Anbieter zu finden – oder der Anbieter schränkt die Leistungen deutlich ein bzw. erhöht die Prämien merklich. Nützlich kann es deshalb sein, sich vor Anschaffung eines bestimmten Hundes zu informieren, welche Möglichkeiten der Absicherung es gibt und was diese kosten wird. Sind die Angebote nicht zufriedenstellend, sollte die Anschaffung vielleicht noch einmal überdacht werden.
Auslandsschutz bei der Hundehaftpflicht
Einige Tarife beinhalten bereits einen entsprechenden Schutz im Ausland, z. B. wenn der Halter mit dem Tier in den Urlaub fährt. Andere Anbieter bieten dies nur als kostenpflichtige Zusatzoption oder ggf. gar nicht an. Der Interessent sollte sich hier auf jeden Fall bei möglichst vielen Anbietern informieren.
Was kostet eine Hundehaftpflicht?
Die Versicherungsprämien sind sehr unterschiedlich, da sie abhängig von Rasse, Alter und weiteren Umständen (wie z. B. Höhe der Deckungssumme und der Selbstbeteiligung, Leistungsumfang etc.) sind. Eine übliche Versicherung mit einer Deckungssumme von max. 5 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden kostet in Etwa 50 Euro pro Jahr. Dies ist jedoch nur ein grober Anhaltspunkt, da – wie bereits erwähnt – durch sehr unterschiedliche Umstände ganz und gar andere Prämienhöhen entstehen können.
Vergleich von Hundeversicherungen
Im Internet gibt es die Möglichkeit, einen Vergleich der Tarife verschiedener Anbieter durchzuführen. Dies ist als Erstinformation und als eine generelle Einschätzung der Kosten von Vorteil, jedoch sollte vor Abschluss ein genauer Blick auf die Leistungsmerkmale und den individuellen Tarif geworfen werden. Oft kann ein individuelles Angebot von einem im Internet angebotenen Tarif abweichen – zu überlegen ist auch, ob es sich nicht lohnt für einige Euro mehr ggf. eine höhere Deckungssumme abzusichern. Im Zweifelsfalle haftet der Hundebesitzer mit seinem gesamten Privatvermögen, wenn beispielsweise ein Personenschaden auftritt und hohe Behandlungskosten sowie Schmerzensgeldforderungen auftreten. Jeder Hundebesitzer sollte sich den individuellen Bedarfsumfang genau überlegen, denn die vielen möglichen Tarifvarianten erfüllen nicht immer den persönlichen Bedarf in optimalem Maße.