Private Unfallversicherung: Schutz vor den Folgen von Freizeitunfällen
Eine private Unfallversicherung wird von vielen Experten empfohlen, da sie für die Folgen von Unfällen in der Freizeit zahlt. Passieren während der Ausübung des Berufs Unfälle, besteht eine Absicherung über die gesetzliche Unfallversicherung – doch laut Statistik passieren etwa 70 Prozent aller Unfälle in der Freizeit. Dies macht eine private Unfallversicherung sowohl für Erwachsene, aber auch für Kinder und Jugendliche zu einer wichtigen Absicherung gegen finanziell aufwändige Unfallfolgen.
Die private Unfallversicherung bietet finanzielle Unterstützung, wenn z. B. aufgrund eines Unfalles eine Barrierefreiheit (also der behindertengerechte Umbau) in den eigenen 4 Wänden realisiert werden muss oder wenn aufgrund eines Unfalles Invalidität eintritt. Dabei erstreckt sich die Gültigkeit der Versicherung rund um die Uhr weltweit – je nach Vereinbarung sogar mit der Organisation und Kostendeckung eines medizinisch notwendigen Rücktransportes aus dem Ausland.
Lückenschließer zur gesetzlichen Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung bietet lediglich einen Basis-Schutz bei Unfällen auf der Arbeitsstelle, sowie auf den jeweiligen Hin- und Rückwegen. Ausgenommen von dieser Versicherung sind allerdings Kinder bis zu 3 Jahren, da eine gesetzliche Unfalldeckung erst ab dem Zeitpunkt greift, wenn z. B. ein Kindergarten, eine Schule oder eine ähnliche Betreuungseinrichtung besucht wird. Bei Arbeitslosen muss eine Meldepflicht zur Bundesagentur für Arbeit bestehen, damit die gesetzliche Versicherung greift.
Gegen Freizeitunfälle bietet die gesetzliche Absicherung keinerlei Schutz - sogar für die Unfälle am Arbeitsplatz werden nach den gesetzlichen Tarifen meist nur Basisleistungen und je nach Unfallfolgen vergleichsweise geringe Renten gezahlt, was beispielsweise für den Lebensunterhalt eines unfallbedingten Invaliden kaum ausreichend ist. Unter Umständen weisen die teilweise sehr alten Policen auch nur äußerst geringe Deckungssummen auf, die für den Lebensunterhalt in heutigen Zeiten nicht mehr ausreichend sind. Die private Unfallversicherung kann diese Lücken schließen und durch individuelle Anpassung an die eigene Situation so zu einem vollständigen Schutz gegen Unfälle avancieren.
Besonderer Bedarf bei Kindern und Senioren
Kinder können bei schweren Unfällen unter Umständen ein Leben lang vom Unterhalt der Eltern abhängig sein. Bei bleibenden Schäden und Erwerbsunfähigkeit kommen Kosten in einer Höhe auf die Erziehungsberechtigten zu, die in der Regel nicht von Normalverdienern zu bezahlen sind. Bei Senioren besteht grundsätzlich die Gefahr, durch einen Unfall von einem Tag auf den anderen auf Pflege und ständige Betreuung bis zum Lebensende angewiesen zu sein, was insbesondere bei alleinstehenden Senioren die Notwendigkeit fremder Hilfe erforderlich macht. Auch bei einem durch einen Unfall bedingten Tod kann eine Unfallversicherung zur Sicherung der verbliebenen Angehörigen beitragen.
Leistungsumfang der privaten Unfallversicherung
Mögliche Leistungen (je nach gewähltem Umfang) einer privaten Unfallversicherung umfassen insbesondere die Zahlung einer lebenslangen Rente oder einer Sofortsumme bei schweren Verletzungen, Genesungs- oder Krankenhaustagegeld (für im Krankenhaus verbrachte Tage) sowie Leistungen an Hinterbliebene im Todesfall. Die genaue Höhe der Leistung richtet sich nach den vertraglichen Deckungssummen, dem vereinbarten Leistungsumfang und der Art und Schwere des Unfalls (bzw. dem Invaliditätsgrad). Grundsätzlich bietet die private Unfallversicherung somit Schutz bei schweren und damit lebensverändernden Unfällen.
Welche Deckungssumme sollte für Invalidität vereinbart werden?
Die spätere Versicherungsleistung richtet sich nach dem Invaliditätsgrad – das bedeutet, dass je nach Schwere der Verletzungen eine höhere Summe ausgezahlt wird. Zu diesem Zweck wird bei Vertragsabschluss eine sog. Grundsumme vereinbart, welche im Leistungsfall bei Vollinvalidität zu 100% und bei entsprechend niedrigeren Invaliditätsgraden gekürzt ausgezahlt wird. Der Maßstab zur Bestimmung dieser Grundsumme sollte das vorhandene Brutto-Jahreseinkommen bilden: Empfehlenswert ist, das 2- oder 3-fache dieses Brutto-Jahreseinkommens als Grundsumme zu fixieren. Bei zusätzlicher Vereinbarung einer Progression kann die Leistungssumme ebenfalls mit zunehmender Laufzeit steigen – das ist wichtig, um z. B. die Folgen einer Inflationsentwicklung zu berücksichtigen.
Wann wird eine Unfallrente gezahlt?
Die Leistung einer lebenslangen Rente nach einem Unfall muss zusätzlich und ausdrücklich mit dem Versicherer vereinbart werden. In der Regel machen die Anbieter die Auszahlung von bestimmten Voraussetzungen abhängig, darunter auch den Eintritt eines Invaliditätsgrades von mindestens 50 Prozent. Es empfiehlt sich daher, unabhängig von der Rentenzahlung eine Grundsumme für eine Sofortzahlung festzulegen, die bereits ab einem sehr geringen Invaliditätsgrad gezahlt wird. Auch mit geringer Invalidität können bereits sehr nachteilige Folgen, wie Jobverlust oder zusätzliche Krankheitskosten, entstehen.
Die Beitragsrückgewähr
Die sog. Beitragsrückgewähr besagt, dass nach dem Vertragsende (oder dem Tod des Versicherten) die eingezahlten Beiträge plus einer Überschussbeteiligung zurückgezahlt werden, vergleichbar den Modalitäten einer Lebensversicherung. Hierfür werden allerdings prinzipiell höhere Beiträge als für eine Unfallversicherung ohne Beitragsrückgewähr erhoben. Gut geeignet ist die Variante mit Beitragsrückgewähr z. B. für Familien, wo mittels einer Unfallversicherung gleichzeitig eine Ansparung beispielsweise für die Ausbildung der Kinder stattfindet.
Kündigung und Vergleich von Neuangeboten
Die reguläre Kündigungsfrist beträgt normalerweise drei Monate zum Vertragsende, im Schadenfall besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht. Vor dem Abschluss einer Neuversicherung sollten die Angebote am Markt sehr detailliert und auf breiter Basis verglichen werden, da viele Individualisierungsmerkmale und Tarifformen teils deutlich unterschiedliche Beiträge und Leistungsumfänge bedingen.