Wohn-Riester

Baufinanzierung mit Förderung

Wohn-Riester ist die Erweiterung der Riester-Förderung, der die Immobilie berücksichtigt. Die Anschaffung von Privateigentum in Form einer Immobilie wird mit der Wohn-Riester gefördert. In den Genuss der Förderung können alle gesetzlich Pflicht-Rentenversicherten und Beamte inklusive deren Ehepartnern kommen. Gerade das Eigenheim sollte heutzutage eine mächtige Säule der Altersvorsorge darstellen.

Es muss natürlich gewährleistet sein, dass die Schuld bis zum Eintritt ins Rentenalter getilgt ist, um wirklich von den Vorteilen eines Immobilienbesitzes profitieren zu können. Im nahen Ausland, ob nun Frankreich, Spanien oder Italien o.a. ist der Grundgedanke des Eigenheimes weit tiefer gesetzt als in Deutschland.

Im Vergleich mit den europäischen Nachbarn steht Deutschland an letzter Stelle, was die Anzahl der Eigenheimbesitzer betrifft. Der Eigentumsanteil der Deutschen Bundesbürger liegt bei knapp 40%.

Gerade Geringverdiener sowie kinderreiche Familien können erheblich von der Wohn-Riester-Förderung profitieren. Wenn Sie z.B. 2.100 EURO auf ein Wohnförderkonto zahlen, dann beträgt die staatliche Förderung 154 EURO im Jahr, zusätzlich kommen pro Kind 185 EURO und für jedes Kind mit dem Geburtstermin in 2008 dann sogar 300 EURO im Jahr dazu. Außerdem sind die eingezahlten Beträge auch noch steuerlich absetzbar, d.h., Sie gewinnen in doppelter Hinsicht! Wenn dann noch die staatlichen Zulagen kleiner als der Steuererstattungsbetrag ausfällt, erhalten Sie sogar einen Steuerbonus.

Der Immobilienkauf liegt noch in weiter Ferne

Dann nutzen Sie die Möglichkeit in Form vom staatlich geförderten Wohn-Riester-Bausparvertrag zur Ansparung des Eigenkapitals.

Der Immobilienkauf ist geplant und könnte sofort erfolgen

Dann nutzen Sie die Möglichkeit in Form eines Wohn-Riester-Kredites bei dem Sie bei der Rückführung des Darlehens unterstützt werden, d.h., die Zulagen fließen direkt in die Kredittilgung und mindern Ihre monatliche Kreditbelastung. Empfehlenswert wäre auch die Nutzung des oben genannten Steuerbonus zur Tilgung der Finanzierung. Dadurch wird Ihre Gesamtschuld gemindert und Sie sparen Hypothekenzinsen.

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