Informationen zum Energieausweis
Was ist ein Energieausweis und wofür wird er benötigt?
Der Energieausweis bzw. Energiepass ist ein energiebilanzierendes Dokument auf der gesetzlichen Grundlage der Energieeinsparverordnung (EnEV), welche als nationale Umsetzung des europäischen Energierechts zu verstehen ist. In ihm wird angegeben, welchen Energiebedarf ein Gebäude hat und welche Möglichkeiten zur sinnvollen Modernisierung bestehen. Angegeben ist der Energiebedarf nach einem standardisierten Ermittlungsverfahren unter Zugrundelegung normierter Bedingungen (wie beispielsweise die Nutzungsintensität oder die klimatischen Verhältnisse) – es können allerdings auch Angaben über einen gemessenen Energieverbrauch eingetragen werden.
Je nach Gebäudeart sind dabei bestimmte Kriterien zu beachten – so muss z.B. bei einem dem Wohnzweck dienlichen Gebäude zwingend das Energiebedarfsberechnungsverfahren angewandt werden. Der Energieausweis unterscheidet nach Schadstoffklassen und führt eine Berechnung des Primärenergieaufwandes durch. Dabei wird der sog. Energieverbrauchskennwert ermittelt: Er sagt aus, wie hoch der Gebäudeenergiebedarf in kWh / m² pro Jahr ist. Die Angaben über die durchführbaren, sinnvollen Modernisierungen sollen mögliche Energieeinsparpotenziale darstellen. Grundsätzlich jedoch kann der Energieausweis als Erfüllungsnachweis der gesetzlichen Energieeinsparverordnung betrachtet werden. Lässt der Eigentümer eines Gebäudes keinen Energieausweis erstellen, können ihm empfindliche Bußgelder drohen, weil er die Erfüllung gesetzlicher Auflagen nicht nachweisen kann. Die Ausstellung eines Energieausweises darf nur durch bestimmte Personen mit entsprechender, nachweisbarer Befähigung erfolgen, z.B. durch Bauingenieure oder staatlich geprüfte Techniker.
Jeder Mieter oder Käufer einer Immobilie wird nach dem Energieausweis fragen, um nicht selbst in Konflikt mit der EnEV zu geraten. Neben der gesetzlichen Auflage wird also immer ein Energieausweis nötig, wenn Immobilien vermietet, verpachtet, verkauft oder modernisiert (bei einer Modernisierung ist zwingend die bedarfsorientierte Version = Bedarfsausweis nötig) werden. Der Eigentümer sollte den Energieausweis nicht nur als lästige Pflicht ansehen, sondern vor Allem als Chance, den Energiebedarf zu senken und somit Kosten zu sparen und die Umwelt zu entlasten – auch wenn es immer wieder Kritik an der Art der Ausstellung und den Berechnungsgrundlagen gibt. Zur Pflicht der Erstellung eines Energieausweises gibt es allerdings auch Ausnahmen: Diese gelten z.B. für Baudenkmäler oder extrem kleine Gebäude unter 50 m², wie z.B. Gartenhütten und Ähnliches.