Baufinanzierung Tipps - Fragen & Antworten zur Finanzierung von Immobilien 1

Mit welchen Nebenkosten muss beim Immobilienkauf gerechnet werden?

Dies ist je nach Aufwand, Finanzierungsgeber (nicht alle Anbieter verlangen z.B. Bearbeitungsgebühren) und Objekt unterschiedlich. Die am Häufigsten zu berücksichtigenden Kosten sind:

- Maklerprovision (etwa 3,5% des Kaufpreises - Maklerprovisionen sind jedoch oft frei verhandelbar!)
- Grundbuch- und Notarkosten schlagen mit etwa 1,5% des Kaufpreises zu Buche,
- Grunderwerbsteuer mit etwa 3,5%,
- Weitere Positionen können sein: Bearbeitungsgebühren, Bereitstellungszinsen, Schätzkosten, Teilauszahlungszuschläge oder Zwischenfinanzierungskosten. Nutzen Sie auch unsere Baufinanzierungsrechner wie z.B. den Notar- und Grundbuchkostenrechner, um diese Kosten vorab grob ermitteln zu können.

» Weitere Informationen und detailliertere Kostenaufstellung siehe » Nebenkosten beim Bau

Gibt es eine Mindestdarlehenssumme für Immobilienfinanzierungen?

In der Regel ja. Eine übliche Untergrenze bei vielen Anbietern z.B. sind 25.000 Euro Nettokreditsumme. Will man kleinere Summen finanzieren, so bieten sich Ratenkredite oder Kleindarlehen an. Diese werden auch nicht durch einen Grundbucheintrag besichert, was z.B. die Kosten für Notar und Grundbucheintrag spart. Diese Kredite können ebenso wie eine Baufinanzierung durch eine Sondertilgungsvereinbarung ggf. sogar vorzeitig zurückgezahlt werden.

Was muss beim Vergleich unterschiedlicher Finanzierungsofferten beachtet werden?

Ein sinnvoller Angebotsvergleich ist nur möglich, wenn die wichtigsten Eckdaten gleich sind. Hierzu zählen: Zinsbindungsfrist, Darlehenshöhe, Tilgungshöhe und Sondertilgungsmöglichkeiten. Bei der Auswertung des Vergleichs zählt nicht nur der Effektivzinssatz, sondern auch zusätzliche Kosten und Gebühren sowie die übrig bleibende Restschuld am Ende der Zinsbindung. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen, dass eine Finanzierungsanfrage niemals verbindlich ist. Die Anfrage ist der Teil der Beratungsleistung und teilt Konditionen und Realisierbarkeit des Vorhabens mit. Daher sollte man bei möglichst vielen Anbietern oder einem unabhängigen Finanzmakler anfragen, um einen umfassenden Vergleich zu bekommen.

Können auch Ausländer oder im Ausland lebende Inländer eine Finanzierung beantragen?

Befindet sich der Wohnsitz innerhalb der EU, ist dies meist kein Problem. Voraussetzungen sind, dass die Immobilie in Deutschland steht und die Einkommensnachweise klar und verständlich sind. Wichtig: In Deutschland muss eine Person benannt werden, die eine Postzustellungsvollmacht besitzt und den Kreditnehmer vertreten kann!

Können auch Auslandsimmobilien finanziert werden?

Im Allgemeinen können diese in der gleichen Art und Weise finanziert werden, wenn der Finanzierungsgeber die benötigte Darlehenssumme durch einen Grundschuldeintrag auf eine inländische Immobilie absichern kann. Kauf- und Finanzierungskosten können im Ausland viel höher sein als in Deutschland. Umsicht ist jedoch geboten - denn manche unseriöse ausländische Anbieter bieten auch Objekte an, die sich später als wertlos herausstellen. Dieses Risiko trägt allein der Kreditnehmer. (siehe auch Auslandsfinanzierung)

Welche Kosten entstehen bei einem Wechsel des Darlehensgebers?

Die Kosten richten sich nach der Höhe der Grundschuld bzw. des Darlehens sowie dem Zeitpunkt der Umschuldung. Die Kosten für den Notar und die Grundbuchumschreibung (hier muss die Eintragung auf den neuen Finanzierungsgeber geändert werden) werden nach der jeweiligen Kostenordnung berechnet. Hierzu kann jeder Notar Auskunft geben. Als Faustregel können Kosten von etwa 350 Euro für 100.000 Euro Grundschuldhöhe angenommen werden. Je nach Ausgestaltung des Darlehensvertrages ist es möglich, dass für den bisherigen Darlehensgeber eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden muss, wenn noch während einer vorher vereinbarten Zinsbindungsfrist resp. Vertragslaufzeit umgeschuldet wird. Dies entschädigt den Darlehensgeber für die entstandenen Schäden aus Refinanzierung und entgangener Marge. Hierzu ist anzumerken, dass die Institute grundsätzlich nicht verpflichtet sind, grundpfandrechtlich besicherte Darlehen vor Ablauf der Zinsbindungsfrist zurückzunehmen. Ausnahmen bilden hier lediglich begründete Einzelfälle sowie Verträge mit über 10-jährigen Zinsbindungen (diese können nach Ablauf von 10 Jahren mit einer 6-Monats-Frist ohne Vorfälligkeitsentschädigung gekündigt werden). In der Regel wird der Kreditgeber auch vorher die Kündigung annehmen, wenn die geforderte Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt wird.

Annuitätendarlehen oder Tilgungsdarlehen?

Bei den meisten privaten Immobilienfinanzierungen greifen die Darlehensnehmer auf das klassische Annuitätendarlehen zurück, da während der gesamten Laufzeit eine gleichbleibende Annuität eine rechenbare Kalkulationsgröße darstellt. Aber auch das Tilgungsdarlehen kann für Privatleute - für Schnelltilger - eine gute Alternative sein. Was ist der Unterschied zwischen Annuitätendarlehen und Tilgungsdarlehen?

Tipps zur Baufinanzierung

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