Anschlussfinanzierung oder Umschuldung der Immobilienfinanzierung - Teil 1

Anschlussfinanzierung bei der bisherigen oder einer neuen Bank

Sie sind nicht verpflichtet die Anschlussfinanzierung bei Ihrer bisherigen Bank in Anspruch zu nehmen und genauso ist Ihre Bank nicht dazu verpflichtet eine weitere Finanzierung der Immobilie zu gewährleisten – eine schlechtere Bonität könnte die Bank z.B. dazu veranlassen. Sollte die Bank eine weitere Finanzierung Ihrer Immobilie ablehnen, so besteht eine gesetzliche Informationspflicht, und zwar 3 Monate vor Kreditablauf. In den meisten Fällen ist es ratsam die Finanzierung bei einer neuen Bank vorzunehmen, da der bisherige Partner meist die Konditionen von gestern wieder anbietet. Daher sollte ein unabhängiger Vergleich der Anschlussfinanzierung nicht ausbleiben!

Anschlussfinanzierung – im Fachjargon auch Prolongation

Hierbei kommt es zur Annahme des Verlängerungsangebotes der bisherigen Bank. Aber wie schon im oberen Absatz genannt, bieten die Banken oft aus der Bequemlichkeit heraus die Konditionen vergangener Tage an, daher sollten Sie auf jeden Fall Vergleichsangebote einholen.

Umschuldung

Die Umschuldung ist eine Variante der Anschlussfinanzierung, die bei einem neuen Kreditgeber abgeschlossen wird. Der Aufwand des Wechsels mag im Anhieb zwar größer im Vergleich zur Prolongation erscheinen, jedoch kann man je nach Höhe des Darlehens und Laufzeit einige Tausend Euro sparen. Eine Umschuldung kann viele Vorteile, aber auch Nachteile haben.

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Anschlussfinanzierung

Anschlussfinanzierung Teil 1

» Anschlussfinanzierung bei der bisherigen oder einer neuen Bank
» Anschlussfinanzierung – im Fachjargon auch Prolongation
» Umschuldung
» BGB § 489 Ordentliches Kündigungsrecht des Darlehensnehmers

Anschlussfinanzierung Teil 2

» Wann anschlussfinanzieren?
» Eigenkapital optimal einsetzen
» Anschlussfinanzierung optimieren

Anschlussfinanzierung Teil 3

» Anschlussfinanzierung Vergleich