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Ratgeber
Die Abgeltungssteuer – ab 2009
Was hat das mit der Abgeltungssteuer auf sich?
Kursgewinne und Kapitalerträge wurden bisher recht unterschiedlich besteuert, was nun durch die Einführung der Abgeltungssteuer, die ab 2009 zu tragen kommt, vereinfacht werden soll. Außerdem möchte man durch die Neuordnung, die zum Teil auch eine deutliche Steuerentlastung für Personen, deren persönlicher Steuersatz oberhalb des Abgeltungssteuersatzes liegt, eine Kapitalflucht ins Ausland unterbinden, da diese dann an Attraktivität verliert.
Wie ist die aktuelle Rechtslage?
Nach aktueller Rechtslage müssen Kapitalerträge, die oberhalb des Sparer-Freibetrags liegen im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung mit dem persönlichen Steuersatz, der bis zu 45 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventueller Kirchensteuer liegen kann, versteuert werden.
Der neue einheitliche Steuersatz
Mit der in Kraft tretenden Abgeltungssteuer werden alle Kapitalerträge mit einem einheitlichen Steuersatz von pauschal 25 Prozent versteuert. Zusätzlich kommen weitere 5,5 Prozent der Einkommensteuer an Solidaritätszuschlag sowie eventuelle Kirchensteuer. Die endgültige Belastung liegt dann zwischen 26,38 und 27,99 Prozent.
Wer fällt unter die Abgeltungssteuer?
Jede in Deutschland lebende Privatperson, die im Inland Kapitalerträge erzielt. Sollte der Steuerpflichtige weder seinen gewöhnlichen Aufenthalt noch seinen Wohnsitz in Deutschland haben, besteht nach Einbehaltung von Kapitalertragssteuer die Möglichkeit – eine Erstattung über das Bundeszentralamt für Steuern zu beantragen, obwohl das maßgebliche Doppelbesteuerungsabkommen das Besteuerungsrecht dem Wohnsitzstaat zuweist.
Ab wann werden die neuen Regeln angewendet?
Ab dem 01.01.2009 wird die Abgeltungssteuer eingeführt und gilt dann für fällig werdende Zinserträge nach dem 31.12.2008. Bei Wertpapieren ist es so, dass die Versteuerung von Wertpapierveräußerungsgewinnen erst für Wertpapiere gilt, die ab dem 01.01.2009 angeschafft wurden. Also, Wertpapiere, die vorher angeschafft wurden, können nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist, also auch über 2009, weiterhin steuerfrei veräußert werden.
Muss man die Abgeltungssteuer selbst abführen?
Nein, die Abführung erfolgt automatisch durch die kontoführenden Institute oder Versicherungsunternehmen. Und dies erfolgt sogar in anonymisierter Form, das Unternehmen muss also nicht den Namen und Anschrift der Steuerpflichtigen Person in der Steueranmeldung angeben. Damit ist die Steuerpflicht für den Anleger erledigt – eine weitere Angabe der Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung, bei denen Abgeltungssteuer erhoben wurde, ist nicht mehr nötig.
Wird es den Sparer-Freibetrag weiterhin geben?
Ja, diese werden jedoch künftig zum Sparer-Pauschbetrag zusammengefasst. Derzeit beläuft sich der Sparer-Freibetrag auf 750,00 € für Alleinstehende beziehungsweise auf 1.500,00 € für zusammenveranlage Ehegatten. Hinzu kommt die Werbungskostenpauschale von 51,00 € beziehungsweise 102,00 €, womit sich das der zukünftige Sparer-Pauschbetrag auf 801,00 € beziehungsweise 1.602,00 € beläuft.
» Abgeltungssteuer 2009 – Seite 2/2
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