Kreditlexikon - Fachbegriffe der Finanzwelt
Wegerecht
Das Wegerecht erlaubt das Überqueren eines fremden Grundstücks zum Zwecke des Durchgangs bzw. der Durchfahrt zu einem Grundstück, das nicht direkt an der Straße liegt.
Das Wegerecht erlaubt das Überqueren eines fremden Grundstücks zum Zwecke des Durchgangs bzw. der Durchfahrt zu einem Grundstück, das nicht direkt an der Straße liegt.