Kreditlexikon - Fachbegriffe der Finanzwelt
Verkehrswert
Die Definition des Begriffs Verkehrswert wird nach § 194 BauGB festgehalten. Der Verkehrswert wird durch den Preis, der zum Vermittlungsstichtag im üblichen Geschäftsverkehr am Grundstücksmarkt in dem Falle eines Verkaufs am Bewertungsstichtag zu erzielen wäre. Dabei wären außerdem die rechtlichen Gegebenheiten, wie z. B. Wegerecht, Grad der Erschließung und sonstige Beschaffenheiten zu berücksichtigen. Außer Betracht bleiben dabei allerdings persönliche Verhältnisse, die das Marktgeschehen beeinflussen könnten. Bei Grundstücken, die bebaut sind, kämen noch die Werte der Immobilie sowie Außenanlagen dazu.