Kreditlexikon - Fachbegriffe der Finanzwelt
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein Nachweis für den Käufer einer Immobilie, dass die Abführung der Grunderwerbssteuer an das hiesige Finanzamt erfolgte. Das Grundbuchamt verlangt die Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung bei Eintragung des Eigentümerwechsels.