Kreditlexikon - Fachbegriffe der Finanzwelt


Teilungserklärung

Eine Teilungserklärung ist notwendig, wenn ein Hauseigentümer mehrere Wohnungen eines Gebäudes veräußern will. Desweiteren ist der Teilungserklärung die Abgeschlossenheitsbescheinigung der zuständigen Baubehörde sowie der Aufteilungsplan mit nummerierten und eingezeichneten Sondereigentumseinheiten beizulegen. Wirksam wird die Teilung erst nach Beilegung der Wohnungsgrundbücher.


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