Kreditlexikon - Fachbegriffe der Finanzwelt


Teileigentum

Unter Teileigentum fällt das Sondereigentum wie bespielsweise Kellerräume, Parkplätze, Gartenanlage einer Immobilie, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden. Dieser Begriff steht in Konjunktion mit einem Miteigentumsanteil eines gemeinschaftlichen Eigentums wie beispielsweise ein Mehrfamilienhaus.


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