Kreditlexikon - Fachbegriffe der Finanzwelt
Sondereigentum
Das Sondereigentum ist ein Unterbegriff vom Wohungseigentum. Dieses Regelt das Recht an einer Wohnung (Eigentumswohung) oder and Räumen die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden. Der Gegenstand des Sondereigentums ist im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) unter dem § 5 WEG geregelt.