Kreditlexikon - Fachbegriffe der Finanzwelt
Schuldzinsenabzug
Schuldzinsen können bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung steuerlich geltend gemacht werden. Schuldzinsen haben bei vermieteten Objekten den Charakter von Werbungskosten.
Schuldzinsen können bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung steuerlich geltend gemacht werden. Schuldzinsen haben bei vermieteten Objekten den Charakter von Werbungskosten.