Kredit und Baufinanzierung Lexikon - Fachbegriffe der Finanzwelt

Nominalzins

Der Nominalzins gibt den Zinssatz an, mit welchem ein Darlehen (z.B. ein Annuitätendarlehen) oder ein Guthaben (z.B. ein Bausparguthaben) verzinst wird - die Angabe erfolgt in der Regel in % p.a. (per anno - also pro Jahr). Dieser Zins muss (im Falle eines Darlehens) jährlich für das Darlehen - berechnet auf die Darlehenssumme - gezahlt werden. Bei einer Immobilienfinanzierung setzt sich die regelmäßig zu entrichtende Rate aus der festgelegten Tilgungsleistung und dem Nominalzinsteil zusammen. Der Nominalzins inkludiert jedoch nicht die vom Kreditinstitut zusätzlich berechneten Gebühren (z.B. Bearbeitungs- oder Vermittlungsgebühren) - diese werden lt. gesetzlicher Verpflichtung im sog. Effektivzinssatz ausgewiesen.

Für den Darlehensnehmer bedeutet dies, dass ein aussagekräftiger Vergleich von Darlehenskosten nur mit dem Effektivzins möglich ist. Zusätzlich sollte beachtet werden, dass weitere Kosten außerhalb der Effektivzinsausweisung anfallen können, beispielsweise Kontoführungsgebühren. Der Nominalzins kann fix über eine vorher vereinbarte Laufzeit berechnet werden oder aber variabel entsprechend den Marktbedingungen. Bei Immobilienfinanzierungen wird normalerweise eine Zinsbindungsfrist vereinbart, d.h. während dieser Zeit wird immer derselbe Nominalzins in Anrechnung gebracht. Dies erleichtert die finanzielle Planung für den Kreditnehmer enorm, da die variable Zinsentwicklung nicht vorhersehbar ist.

Für die Fixierung eines Nominalzinses über eine Laufzeit entstehen umso höhere Kosten, je länger diese Laufzeit ist. Dies liegt darin begründet, dass die Kalkulationssicherheit für das Kreditinstitut mit zunehmender Zinssatzlaufzeit sinkt, da der Marktzins erheblich abweichen kann. Aus diesen Gründen muss das eingeräumte Darlehen vorfinanziert bzw. abgesichert werden, was die Kosten entsprechend erhöht. Bei Guthaben ist der Nominalzins meist variabel, lediglich bei z.B. Termin- oder Festgeld wird eine Laufzeit vereinbart, die für die Einlagenbindung wie auch für den angewandten Nominalzinssatz Gültigkeit hat.

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