Kreditlexikon - Fachbegriffe der Finanzwelt
Löschungsbewilligung
Die Löschungsbewilligung ist eine öffentlich beglaubigte Erklärung eines Gläubigers. Der Gläubiger stimmt nach Begeleichung des Darlehens einer Löschung des Grundpfandrechtes (Grundschuld oder Hypothek) zu.