Kreditlexikon - Fachbegriffe der Finanzwelt


Löschungsbewilligung

Die Löschungsbewilligung ist eine öffentlich beglaubigte Erklärung eines Gläubigers. Der Gläubiger stimmt nach Begeleichung des Darlehens einer Löschung des Grundpfandrechtes (Grundschuld oder Hypothek) zu.


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