Kreditlexikon - Fachbegriffe der Finanzwelt
Instandhaltungsrücklage
Die Instandhaltungsrücklage ist ein regelmäßig zu zahlender Pauschalbetrag für Instandhaltungsarbeiten/Reparaturen am Gemeinschaftseigentum, der vom Wohnungseigentümer abgeführt wird. Die gezahlte Rücklage gehört bis zur Ausgabe zum Gemeinschaftseigentum.