Kreditlexikon - Fachbegriffe der Finanzwelt


Instandhaltungsrücklage

Die Instandhaltungsrücklage ist ein regelmäßig zu zahlender Pauschalbetrag für Instandhaltungsarbeiten/Reparaturen am Gemeinschaftseigentum, der vom Wohnungseigentümer abgeführt wird. Die gezahlte Rücklage gehört bis zur Ausgabe zum Gemeinschaftseigentum.


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