Kreditlexikon - Fachbegriffe der Finanzwelt
Grundschuld
Die Definition des Wortes Grunschuld ist ein Grundpfandrecht, dass Gläubigern erlaubt ihr gewährtes Darlehen abzusichern. Dieses wir in vorbestimmter Rangfolge des Grundbuchs eingetragen. Im Falle von Zwangsversteigerungen werden die Gläubiger der Rangfolge nach bedient. Sollte der Eigentümer die Löschung der Grundschuld am Ende wünschen, muss er dieses beantragen. Im Gegensatz zur Hypothek ist die Grundschuld im Falle einer Umschuldung oder Abtretung mit weniger Aufwand sowie finanziellen Nachteilen verbunden.
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