Kreditlexikon - Fachbegriffe der Finanzwelt
Grunderwerbssteuer
Die Grunderwerbssteuer ist eine Steuer, die nach § 11 GrEStG auf den Umsatz von inländischen Wohnungseigentum, Grundstücken, Erbbaurechten und Gebäuden auf fremden Grund und Boden erhoben wird und z. B. durch Kauf einer Immobilie, Schrenkung oder Erbschaft fällig wird. Die Höhe beträgt 3,5% des Kaufpreises zuzüglich ewaiger sonstiger Leistungen, die der Käufer als Entgelt für den Erwerb der Immobilie übernimmt bzw. gewährt.