Kredit und Baufinanzierung Lexikon - Fachbegriffe der Finanzwelt
Fremdwährungsfinanzierung
Unter einer Fremdwährungsfinanzierung versteht man die Aufnahme eines Darlehens (meist eines Immobiliendarlehens) in einer fremden Währung, z.B. in Schweizer Franken, Yen oder in US-Dollar. Der Grund hierfür liegt primär in der Einsparung von Zinsen, da die Zinssätze in anderen Währungsräumen oft niedriger sind als im Euroraum. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, durch eine günstige Wechselkursentwicklung weitere Einsparungen zu erzielen. Diesen möglichen Kostenvorteilen steht eine Reihe von Nachteilen gegenüber. Je nach Land und Währung können zum Teil unterschiedliche rechtliche Regelungen und Unterschiede bzgl. der Tilgungsmodalitäten bestehen - so können beispielsweise in einigen Ländern üblicherweise nur endfällige Finanzierungsformen (z.B. das sog. Tilgungsaussetzungsdarlehen) abgeschlossen werden.
Dies bedeutet, dass während der Laufzeit nur Zinszahlungen vorgenommen werden dürfen, dafür die Darlehenssumme am Ende komplett getilgt werden muss. Das in Deutschland übliche Annuitätendarlehen darf auch nach der Laufzeit noch Restdarlehensbeträge aufweisen, die dann anschlussfinanziert werden. Daher besteht bei ungünstiger Wechselkursentwicklung ein sehr hohes Risiko nicht nur zu viel Zinsen zahlen zu müssen, sondern auch noch einen Restdarlehensbetrag, der (in Euro umgerechnet) viel höher ist als zunächst erwartet. Zusätzliche Kosten können weiterhin durch die Inanspruchnahme ausländischer Rechtsberatung, eines Treuhandkontos oder Gebühren für die wechselkursgerechte Umbuchung entstehen.
Um das Risiko nicht noch höher werden zu lassen, sollte unbedingt eine Zinsbindung vereinbart werden, damit ggf. steigende variable Zinsen und eine negative Wechselkursentwicklung nicht zu potenzierter Kostenerhöhung führen. Je nach Ausgestaltung wohnt also jeder Fremdwährungsfinanzierung eine spekulative Komponente inne, der nur durch eine individuelle Risikoprofilanalyse und entsprechendem Eigenkapital (im Falle ungünstiger Entwicklung) Rechnung getragen werden kann. Zusätzlich erschweren mögliche rechtliche Unterschiede die Abwicklung und verteuern ggf. das Finanzierungsprojekt.