Kredit und Baufinanzierung Lexikon - Fachbegriffe der Finanzwelt

Familienhypothek

Eine Familienhypothek ist ein speziell an Familien mit Kindern gerichtetes Darlehensangebot zur Immobilienfinanzierung. Besteht Kindergeldanspruch für ein oder mehrere Kinder, bieten einige Kreditinstitute ein (meist begrenztes) besonders zinsgünstiges Darlehen an, zum Beispiel 0,25% Zinsabschlag für 5 Jahre auf die normalerweise angebotenen Konditionen bis zu einer bestimmten Darlehenshöhe. Die Eintragung einer erstrangigen Grundschuld ist jedoch wie bei herkömmlichen Immobilienfinanzierungen weiterhin notwendig. Alle anderen Kreditmerkmale sind denen einer herkömmlichen Finanzierung gleich – ebenso wie dort besteht außerdem die Möglichkeit, öffentliche Förderungen oder weiteres Fremdkapital in Anspruch zu nehmen.

Der Grund für derartige Angebote (welche seit ca. 2007 überhaupt erst bestehen) liegt vornehmlich im werblichen Bereich, da besonders viele Familien auch zu den potentiellen Kunden eines Immobilienfinanzierers zählen. Die Angebotsattraktivität eines Kreditinstitutes kann gegenüber diesen Kunden somit noch gesteigert werden. Für diese Kunden wiederum gibt es durch diese Angebote eher die Möglichkeit, eine Immobilienfinanzierung überhaupt erst zu beginnen, da die (teureren) „Normal“-Angebote nicht auf die individuelle Einkommenssituation passen bzw. die Rückzahlungssicherheit fragwürdiger erscheinen lassen.

Der Markt für Immobiliendarlehen soll somit also auch erweitert werden. Doch sollte der Interessent besonders aufpassen: Nicht überall, wo „Familienhypothek“ draufsteht, ist auch wirklich ein Vorteil enthalten. Die Anbieterzahl ist zwar mittlerweile gewachsen, doch die Verbilligung bezieht sich ja auf die „üblichen“ Baufinanzierung Konditionen des jeweiligen Kreditinstitutes. Es ist durchaus denkbar, dass ein herkömmliches Darlehensangebot von Anbieter A in seiner gesamten Konditionierung günstiger ist als das Familienhypothek-Angebot des Anbieters B. Vielfältige Vergleiche sollten also in jedem Fall angestellt werden. Der Begriff der Familienhypothek selbst ist nicht exakt definiert und begründet auch keine bestimmten Zinsabschläge o.ä. – es liegt im Ermessen des Anbieters, welche Vergünstigungen er mit diesem Begriff assoziiert.

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