Kreditlexikon - Fachbegriffe der Finanzwelt
Erhöhung einer Bausparsumme
Die Erhöhung einer Bausparsumme kann jederzeit, gebührenpflichtig, vorgenommen werden. Nach einer Erhöhung wird die Zuteilung oft mit einer einjährigen Sperrfrist belegt.
Die Erhöhung einer Bausparsumme kann jederzeit, gebührenpflichtig, vorgenommen werden. Nach einer Erhöhung wird die Zuteilung oft mit einer einjährigen Sperrfrist belegt.