Kreditlexikon - Fachbegriffe der Finanzwelt


Einheitswert

Beim Einheitswert handelt es sich um einen festgesetzten Richtwert für Grundstücke und Gebäude, der jedoch weit unter dem tatsächlichen Wert der Immobilie liegt. Die Festsetzung des Einheitswertes erfolgt vom Finanzamt. Dieser Wert bildet die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer. Eigentümer bekommen diesen Wert mittels Einheitswertbescheides mitgeteilt.


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