Kreditlexikon - Fachbegriffe der Finanzwelt
Eigentumswohnung
Durch den Kauf einer Wohnung erwirbt man Sondereigentum in Form der Wohnung selbst sowie einen Miteigentumsanteil, einen Anteil am Gemeinschaftseigentum. Im Wohnungseigentumsgesetz sind die Eigentumsverhältnisse geregelt.
Weitere Informationen:
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