Kreditlexikon - Fachbegriffe der Finanzwelt


Eigentumswohnung

Durch den Kauf einer Wohnung erwirbt man Sondereigentum in Form der Wohnung selbst sowie einen Miteigentumsanteil, einen Anteil am Gemeinschaftseigentum. Im Wohnungseigentumsgesetz sind die Eigentumsverhältnisse geregelt.

Weitere Informationen:

» Eigentumswohnung
» Eigentumswohnung als Kapitalanlage
» Eigentumswohnung finanzieren
» Eigentumswohnung ohne Eigenkapital

 


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