Kreditlexikon - Fachbegriffe der Finanzwelt
Disagio
Disagio sind Kreditbearbeitungsgebühren sowie Zinsen, die vorwegbehalten werden. Beträgt dieser Teil z. B. 7%, so werden 93% ausgezahlt, aber 100 % müssen zurückgezahlt werden. Steuerliche Vorteile hat man nur, wenn man das erworbene Objekt dann an dritte vermietet. Dann erfolgt die Absetzung über Werbungskosten. Sollte das Darlehen schon vor dem Ablauf der Zinsbindungsdauer abbezahlt sein und dadurch das Disagio noch nicht verbraucht sein, erfolgt eine Disagio-Rückvergütung, welche als zu versteuerndes Einkommen zählt.