Kreditlexikon - Fachbegriffe der Finanzwelt

Courtage

Unter Courtage oder auch Maklercourtage im Zusammenhang mit Immobilien versteht man eine Gebühr, die bei Vertragsabschluss über den Kauf und Erwerb oder die Vermietung einer Immobilie anfällt. Diese Gebühr berechnet der Makler für die Leistung der Zusammenführung von Käufer (resp. Mieter) und Verkäufer (resp. Vermieter).

Üblicherweise ist diese Courtage durch den Käufer zu zahlen, allerdings kann im entsprechenden Maklervertrag auch eine davon abweichende Regelung getroffen werden – beispielsweise, dass die Maklercourtage zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt oder die Courtage gänzlich vom Verkäufer übernommen wird. Da mehrheitlich der Käufer mit der Erbringung der Courtage belastet wird, empfiehlt es sich für diesen, vor Vertragsabschluss die genauen Konditionen zu studieren. Die Courtage muss zusammen mit ggf. weiteren Aufwendungen wie Grunderwerbsteuer, Grundbuch- und Notargebühren oder auch Vermessungskosten zum Gesamtfinanzierungsbedarf eines Immobilienerwerbs hinzugerechnet werden.

Die Höhe der Courtage ist dabei abhängig vom Kaufpreis der Immobilie – hier werden unterschiedliche Prozentsätze (meist zwischen 3 und 6 Prozent) als Maklercourtage in Anrechnung gebracht. Bei Vermietungen ist die Höhe der Courtage in der Regel von der Höhe der Monatsmiete abhängig – üblich sind Courtagen in der Höhe von ein oder zwei Monatsmieten. Die Courtage ist eine erfolgsabhängige Provision – kommt ein Vertragsabschluss nicht zustande, erhält der Makler auch keine Courtage. Courtagen fallen auch in vielen weiteren Bereichen an, z.B. bei Börsengeschäften oder bei Vermittlungen anderer Sachwerte wie Schiffe oder Flugzeuge. Die Provision bezieht sich dabei immer auf den Wert des Handelsgutes, also in den genannten Beispielen auf den Kurswert des gehandelten Wertpapieres oder den Objektwert.

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