Kreditlexikon - Fachbegriffe der Finanzwelt


Beurkundung

Der notariellen Beurkundung unterliegen der Grundstückskaufvertrag, die Einräumung von Wohnungseigentum, die Bestellung eines Erbaurechts sowie der Bauträgervertrag. Der Notar muss die am Vertrag beteiligten Personen über die rechtlichen Inhalte und Ausmaße des Geschäfts belehren und sämtlichen Erklärungen klar und deutlich in der Urkunde wiedergeben.


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