Kreditlexikon - Fachbegriffe der Finanzwelt
Baugrenze
Die Baugrenze ist eine fest-definierte Abmeßung nach § 23 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) von Gebäuden, die keinesfalls bei Bebauungsmaßnahmen überschritten werden darf. Die Baugrenze wird im Bebauungsplan nachgeschlagen.