Kreditlexikon - Fachbegriffe der Finanzwelt


Baugrenze

Die Baugrenze ist eine fest-definierte Abmeßung nach § 23 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) von Gebäuden, die keinesfalls bei Bebauungsmaßnahmen überschritten werden darf. Die Baugrenze wird im Bebauungsplan nachgeschlagen.


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