Kreditlexikon - Fachbegriffe der Finanzwelt
Bauanzeige
Die Bauanzeige wird bei der zuständigen Baubehörde durch den Bauherren eingereicht. Dadurch wird ein nicht baugenehmigungspflichtiges Bauvorhaben bekannt gegeben.
Die Bauanzeige wird bei der zuständigen Baubehörde durch den Bauherren eingereicht. Dadurch wird ein nicht baugenehmigungspflichtiges Bauvorhaben bekannt gegeben.