Kreditlexikon - Fachbegriffe der Finanzwelt


Auflassungvormerkung

Da die Eintragrung ins Grundbuch eine längere Zeit in Anspruch nimmt und die verschiedensten Ereignisse (Zwangsvollstreckung, Erbe etc.) den Eigentumsübergang gefährden können, kann man sich mit einer Auflassungsvormerkung rückversichern und damit sichergehen, dass das erworbene Grundstück auch rechtlich wirklich an einem übertragen wird. Denn trotz unterschriebenen Kaufvertrag ist man noch lange nicht der Eigentümer des Objekts. Mit Hilfe des Notars kann man die Auflassung im Grundbuch vormerken lassen bis letztendlich die endgültige Umschreibung erfolgt ist.


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