Kreditlexikon - Fachbegriffe der Finanzwelt
Arbeitnehmer-Sparzulage
Bausparen
Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist eine staatliche Prämie in Höhe von 9 Prozent und wird vom Staat gewährt, sofern es sich um Einzahlungen auf einen Bausparvertrag handelt. Diese Prämien sind allerdings von der Höhe des Einkommens abhängig, d. h., das Jahresgehalt darf bei Ledigen nicht mehr als 17.900 Euro beziehungsweise bei Verheirateten 35.800 Euro betragen. Die Zulage wird vom zuständigen Finanzamt festgesetzt und nach Ablauf einer siebenjährigen Bindungsfrist ausgezahlt. In Ausnahmefällen ist auch eine Auszahlung des Guthabens inklusive der Arbeitnehmer-Sparzulage im Wege der Zuteilung möglich, aber nur wenn eine wohnwirtschaftliche Verwendung nachgewiesen werden kann.