Kredit und Baufinanzierung Lexikon - Fachbegriffe der Finanzwelt


Annuitätendarlehen

Das Annuitätendarlehen ist die am weitesten verbreitete Form der privaten Immobilienfinanzierung. Nach Auszahlung der Darlehenssumme (ggf. abzüglich vereinbarter Gebühren) erfolgt die Rückführung in immer gleich hohen, regelmäßigen Leistungsraten (= Annuitäten), welche sich aus je einem Tilgungs- und einem Zinsanteil zusammensetzen. Da somit nach jeder Rate die Restschuld verringert wird, steigt der Tilgungsanteil kontinuierlich bei gleichzeitig sinkendem Zinsanteil. Am Ende der vereinbarten Zinsbindungsfrist ist die Darlehenssumme in den meisten Fällen nicht vollständig getilgt und der Darlehensnehmer muss sich um eine entsprechende Anschlussfinanzierung kümmern.

Zur genauen Ausweisung eines Zahlungsplanes werden vor Abschluss eines Annuitätendarlehens mindestens folgende Eckpunkte fixiert: Darlehenssumme, Tilgungssatz, Zinssatz (zusätzlich ggf. Bereitstellungszinsen) und Zinsbindungsfrist sowie Sondertilgungsvereinbarungen. Die Sondertilgungsvereinbarungen beinhalten mögliche Sondertilgungen, die der Darlehensnehmer innerhalb eines Zeitraumes (meist innerhalb eines Jahres) kostenfrei vornehmen kann. Weitere außerplanmäßige Tilgungen berechtigen die Bank dann zur Berechnung von Vorfälligkeitsentschädigungen plus ggf. Bearbeitungsgebühren. Erfolgen Sondertilgungen, ändern sich die kommenden Leistungsraten entsprechend und der Kreditnehmer erhält einen neuen Zahlungsplan. Grundsätzlich ist somit ein Annuitätendarlehen sehr gut planbar und den persönlichen Einkommensverhältnissen anpassbar, da regelmäßig (meist monatlich) immer gleich hohe Belastungen entstehen.

Zur Absicherung des Darlehens wird mittels notarieller Hilfe eine Grundschuld (Hypothek) im Grundbuch für die zu kaufende bzw. zu errichtende Immobilie eingetragen. Die eingetragene Grundschuld muss dabei erstrangig sein. Wird eine Obergrenze (je nach Kreditinstitut zwischen 60 und 80 Prozent des Objektwertes) für die Beleihung eingehalten, sind in der Regel keine weiteren Sicherheiten erforderlich. Für die Eintragung fallen Nebenkosten (Gebühren und Notarkosten) an, die bei der finanziellen Planung des Kreditnehmers zu berücksichtigen sind. Experten empfehlen Finanzierungsnehmern einen Mindest-Eigenkapitalanteil von 20%, damit die Konditionen günstig ausfallen und die Leistungsraten somit einfacher gezahlt werden können.

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