Kreditlexikon - Fachbegriffe der Finanzwelt


Abtretung

Abtretung bedeutet die Übertragung von Ansprüchen und Rechten auf einen Dritten. Abgetreten können z.B. die Rechte aus und Ansprüche aus Lebensversicherungen Bausparverträgen oder Investmentfonds sowie Grundschulden.


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