Kreditlexikon - Fachbegriffe der Finanzwelt
Abtretung
Abtretung bedeutet die Übertragung von Ansprüchen und Rechten auf einen Dritten. Abgetreten können z.B. die Rechte aus und Ansprüche aus Lebensversicherungen Bausparverträgen oder Investmentfonds sowie Grundschulden.