Kreditlexikon - Fachbegriffe der Finanzwelt


Abschreibung, lineare

Bei der linearen Abschreibung wir die Abnutzung abgesetzt, die verglichen mit der degressiven Abschreibung nicht niedriger wird, sondern konstant bleibt. Diese werden nach §7 Abs. 4 EStG gestattet. Gebäude, die vor dem Jahr 1925 errichtet wurden, können 40 Jahre lang mit 2,5% linear abgeschrieben werden. Bei Gebäuden die nach 1925 errichtet wurden können 2,0% der Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten linear abgeschrieben werden und das über einen Zeitraum von 50 Jahren.


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