Kreditlexikon - Fachbegriffe der Finanzwelt
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine Bescheinigung des Bauaufsichtsamtes, die bescheinigt, dass die Wohnungen eines Hauses nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) abgeschlossen sind. Diese Wohnungen besitzen einen abschließbaren Zugang von außen und sind baulich von anderen Wohneinheiten getrennt.