Kreditlexikon

Haus-SanierungBeleihungswert

Der Beleihungswert wird von einem Kreditinstitut beigemessen und spiegelt nicht den aktuellen Verkehrswert eines Grundstücks und/oder einer Immobilie, sondern den Wert der jeder Zeit durch den Verkauf der Sache erzielt werden kann.

Die Höhe des Beleihungswertes liegt i.d.R. 10 bis 20 Prozent unter dem Verkehrswert. Dies obliegt einem pauschalen Sicherheitsabschlag, um evt. Schwankungen und unvorhersehbare Entwicklungen am Immobilienmarkt vorzugreifen.

Es handelt sich also um einen geschätzten dauerhaften Wert einer Immobilie, der zur Risikobeurteilung des Kreditgebers dient. 

Bei der Baufinanzierung spielt der Beleihungswert eine wichtige Rolle, da durch einen Prozentsatz des Beleihungswertes, der Beleihungsgrenze die maximale Höhe des zu gewährenden Kreditbetrags berechnet wird. Wenn Sie die Immobilie selbst nutzen, dient der reine Sachwert (Boden- und Gebäudewert sowie der Wert der Außenanlagen) als Orientierung.

Der Bodenwert wird durch die Multiplizierung der Quadratmeterzahl der Fläche mit einem geschätzten Quadratmeterpreis ermittelt.

Bei der Immobilienberechnung wird der Rauminhalt mit dem aktuellen Baukostenindex multipliziert oder es erfolgt das Abschlagsverfahren.

Beim Abschlagsverfahren zieht man die Notar- und Grunderwerbskosten sowie einen Risikoabschlag vom Kaufpreis ab. Bei der Vermietung an Dritte dient der Ertragswert als Orientierung, der durch die dauerhaft erzielbaren Mieteinnahmen bestimmt wird.

Dabei werden Einnahmen und Ausgaben (laufende Kosten) miteinander verrechnet und mit einem Kapitalisierungsfaktor malgenommen.

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