Unterlagen für eine Immobilienfinanzierung

Wichtige Begriffe im Lageplan bzw. Bebauungsplan

Was bedeuten die Begriffe Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ)?

• Grundflächenzahl (GRZ)

Die Grundflächenzahl (GRZ) gibt an, wie viel Quadratmeter Grundfläche eines Hauses je Quadratmeter Grundstücksfläche max. bebaut werden dürfen.

Die zulässige Grundfläche wird berechnet wie folgt:
Grundstücksgröße x  Grundflächenzahl = zulässige Grundfläche des Gebäudes

Beispiel:  650 m² x  0,3 = 195 m²

• Geschossflächenzahl (GFZ)

Die Geschossflächenzahl (GFZ) sagt aus, wie viel  Quadratmeter Gesamtgeschoßfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche erlaubt sind.

Die zulässige Grundfläche wird berechnet wie folgt:
Grundstücksgröße x Geschossflächenzahl =  zulässige Gesamtgeschoßfläche des Gebäudes

Beispiel:  
650 m² x 0,4 = 260 m²

Außerdem können noch weitere Werte dem Bebauungsplan entnommen werden, wie z. B., die maximale Anzahl der Vollgeschosse, die zulässige Baumassenzahl (BMZ) oder Gebäudehöhe sowie zulässige Dachformen oder -neigungen. Die Baumassenzahl (BMZ) gibt an, wie viel Baumasse in m³ pro m² Grundstücksfläche zulässig ist.

Detaillierte Angaben können in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) nachgelesen werden.

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