Unterlagen für eine Immobilienfinanzierung
Wichtige Begriffe im Lageplan bzw. Bebauungsplan
Was bedeuten die Begriffe Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ)?
• Grundflächenzahl (GRZ)
Die Grundflächenzahl (GRZ) gibt an, wie viel Quadratmeter Grundfläche eines Hauses je Quadratmeter Grundstücksfläche max. bebaut werden dürfen.
Die zulässige Grundfläche wird berechnet wie folgt:
Grundstücksgröße x Grundflächenzahl = zulässige Grundfläche des Gebäudes
Beispiel: 650 m² x 0,3 = 195 m²
• Geschossflächenzahl (GFZ)
Die Geschossflächenzahl (GFZ) sagt aus, wie viel Quadratmeter Gesamtgeschoßfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche erlaubt sind.
Die zulässige Grundfläche wird berechnet wie folgt:
Grundstücksgröße x Geschossflächenzahl = zulässige Gesamtgeschoßfläche des Gebäudes
Beispiel:
650 m² x 0,4 = 260 m²
Außerdem können noch weitere Werte dem Bebauungsplan entnommen werden, wie z. B., die maximale Anzahl der Vollgeschosse, die zulässige Baumassenzahl (BMZ) oder Gebäudehöhe sowie zulässige Dachformen oder -neigungen. Die Baumassenzahl (BMZ) gibt an, wie viel Baumasse in m³ pro m² Grundstücksfläche zulässig ist.
Detaillierte Angaben können in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) nachgelesen werden.
» Immobilienfinanzierung Checkliste - Welche Unterlagen werden für die Immobilienfinanzierung verlangt?
