VL-Sparen - VL-Fonds - VL-Förderung

Vermögenswirksame Leistungen – fondsorientierte Geldanlage mit hoher Rendite

Verschenken Sie kein Geld wie viele andere Deutsche. Schließen Sie ein VL-Sparvertrag ab und profitieren von der Finanzierung der VL-Beiträge über Ihren Arbeitgeber. Es gibt verschiedene Möglichkeiten zum VL-Sparen. Auf dieser Seite stellen wir Ihnen den VL-Sparvertrag mittels VL-Fonds vor.

VL-Sparen im Überblick

Vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber plus staatliche Förderung bedeuten zusammengenommen eine sehr attraktive Kapitalanlage für Arbeitnehmer. Voraussetzung zur individuell richtigen Wahl der Anlageform (Bausparvertrag oder VL-Fonds) ist die umfassende Information über die Unterschiede und damit zusammenhängende Voraussetzungen für die Förderung. Den Abschluss eines Vertrages für das VL-Sparen bieten viele Banken, Bausparkassen oder Versicherungsgesellschaften an.

Außerdem muss der Arbeitgeber informiert werden, damit die je nach Tarif- oder Arbeitsvertrag vorgesehenen Leistungen (bis zu 40 Euro im Monat) auch vom Arbeitgeber gezahlt werden. Die Regellaufzeit einer Anlage für Vermögenswirksame Leistungen beträgt 7 Jahre. Erst danach kann über den Betrag verfügt werden. Ob das Geld dann frei zur Verfügung steht oder aber für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden muss, hängt von der Art des abgeschlossenen Sparvertrags ab. Als grober Anhaltspunkt gilt: Soll die Anlage eher renditeträchtig angelegt werden ist die Anlage in VL-Fonds die bessere Wahl, ist jedoch schon klar, dass das Kapital in 7 Jahren für Bau-, Umbau- oder Renovierungsvorhaben benötigt wird oder zur Erlangung eines besonders günstigen Bauspardarlehens beitragen soll, ist die Anlage in einem entsprechenden Bausparvertrag vorzuziehen.

VL-Sparen bietet also auch Platz für individuelle Anlagevorstellungen. Bedingung ist jedoch, dass der Anleger in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis steht, somit scheiden z.B. Selbständige und Freiberufler kategorisch aus. Teilzeitbeschäftigte können Vermögenswirksame Leistungen anteilig erhalten. Die Förderung in Form der Arbeitnehmersparzulage kann bis zu 80 Euro im Jahr betragen (nur bei VL-Fonds-Anlagen möglich), bei Bausparverträgen bis 43 Euro p.a. (Verheiratete jeweils das Doppelte). Bei Bausparverträgen kann bei entsprechender Zweckverwendung ggf. zusätzlich Wohnungsbauprämie bis zu 45 Euro (90 Euro bei Ehegatten) p.a. beantragt werden.

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