Geschlossene Fonds

Geschlossene Fonds günstig zeichnenGeschlossene Fonds beziehen ihren Namen aus der Tatsache, dass nach dem Platzierungszeitraum (also dem Zeitraum, in dem Anleger Fondsanteile kaufen können) ein Kauf und / oder Verkauf nicht bzw. nur sehr schlecht möglich ist. Der einmal gekaufte Anteilsbestand ist grundsätzlich an die im Fondsprospekt angegebene Laufzeit gebunden. Für einige Fonds existiert zwar ein sog. Zweitmarkt, an dem Anteile von geschlossenen Fonds an Dritte bzw. an der Börse verkauft werden können, dies ist jedoch meist mit erheblichen Einbußen beim Verkaufspreis verbunden.

Im Gegensatz zu offenen Fonds unterliegen geschlossene Fonds nicht den gesetzlichen Anlegerschutzvorschriften, der Anleger sollte sich also besonders gründlich und nachhaltig informieren, in was und bei welcher Gesellschaft er investiert. Bei geschlossenen Fonds gibt es verschiedene Schwerpunktkriterien, am weitesten verbreitet und bekannt sind wohl die geschlossenen Immobilienfonds. Meist emittieren extra für das beschriebene Immobilienprojekt gegründete Kapitalanlagegesellschaften die Fondsanteile. Die Rechtsform kommt einer Personengesellschaft mit den Anlegern als Gesellschafter nahe, d.h. der Anteilskäufer erwirbt mit seinen Anteilen eine entsprechende Beteiligung am Unternehmen mit entsprechenden Rechten und Pflichten, die teilweise durch die Verwaltungsgesellschaft übernommen werden.

Die Gesellschaft eines geschlossenen Immobilienfonds wird gegen eine entsprechende Vergütung die Verwaltung und Instandhaltung der Immobilien übernehmen und die Mieteinnahmen an die Gesellschafter auszahlen. Weitere bekannte Schwerpunkte bei geschlossenen Fonds sind z.B. Schiffsfonds, Leasingfonds, Private Equity und Fonds auf Basis von Unternehmen mit erneuerbaren Energien (z.B. Solar- oder Windparkbeteiligungen). Je nach Ort, Zweck und Ertragsaussichten unterscheiden sich die einzelnen Fonds sehr stark hinsichtlich des Risikoprofils. Nicht zu vergessen ist, dass im Falle einer negativen Entwicklung der Ertragssituation der Anteilseigner des Fonds durchaus zu einem Mittelnachschuss verpflichtet sein kann.

Dies steht also im völligen Gegensatz zu offenen Investmentfonds. Der Vorteil von geschlossenen Fonds ist, dass diese in der Regel im Gegensatz zu offenen Investmentfonds unabhängig von Börsen- und Kapitalmarktentwicklungen sind. Erfahrene Anlageberater empfehlen deshalb Kunden mit entsprechend verfügbarer Liquidität geschlossene Fonds als Depotbeimischung, um im Rahmen der Börsenunabhängigkeit dieser Fonds Risikominimierung zu betreiben. Ein so diversifiziertes Depot wird in Bärenmärkten weniger anfällig sein als reine Aktien- oder Anleihendepots. Da auch bei geschlossenen Fonds ein anlegerorientiertes Risikomanagement betrieben werden kann, kann grundsätzlich nicht von einem Kauf abgeraten werden. Jedoch sollten nur Engagements von Investoren mit entsprechender Kapitalausstattung vorgenommen werden, da in der Regel eine langjährige Bindungszeit für das Investment gegeben ist. Die Erträge in Form von z.B. Mieten bei Immobilienfonds amortisieren den Kapitaleinsatz erst nach vielen Jahren und erst ab dann werden reale Gewinne eingefahren, sofern die Entwicklung planmäßig verläuft. Ein geschlossener Fonds ist hervorragend als Depotbeimischung geeignet, keinesfalls aber als alleinige Anlageposition in einem Depot.

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Geschlossene Beteiligungen bedeutet: Investieren in unternehmerische Projekte. Dadurch werden nicht nur Alternative Energien oder besondere Projekte gefördert, Anleger erfreuen sich auch einer höheren Rendite.
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