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Begriffe und Bedeutungen: Wissenswertes über Bausparen
Der Markt
Der klassische Markt für Bausparen wird durch ein breites Angebot bestimmt. Bausparen ist eine bewährte und beliebte Form der privaten Baufinanzierung. Eigenheim- und Wohnungsbau-Finanzierungen erfolgen heute zu etwa siebzig Prozent unter Beteilung von Bausparverträgen. Anbieter von Bausparverträgen sind die Bausparkassen der Länder sowie private Geldinstitute.
Die Bausparsumme
Die Bausparsumme ist der betrag über den der Bausparvertrag abgeschlossen wird. Nach der Höhe der Bausparsumme richten sich die Abschlussgebühr sowie Regelsparbeitrag und Tilgungsbeitrag. Auf Antrag kann die Bausparsumme erhöht oder ermäßigt werden.
Das Bausparguthaben
Das Bausparguthaben ist das Guthaben, das zum Zeitpunkt der Zuteilung zur Auszahlung kommt. Es summiert sich aus den Sparbeträgen, den Zinsen, den Bausparprämien, den vermögenswirksamen Leistungen und Arbeitnehmersparzulagen.
Die Bausparprämie
Die Bausparprämie – die so genannte Wohnungsbauprämie - erhalten alle steuerpflichtigen Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben - so sie Bausparer sind und bestimmte zu versteuernde Einkommenshöhen nicht überschreiten. Die Bausparprämie beträgt 8,8 Prozent auf die jährlich erbrachten Bausparleistungen bis zu einem Höchstbetrag von jährlich 512 Euro. Die zu versteuernde Einkommenshöhe darf dabei für Alleinstehende nicht über 25.600 Euro liegen. Für gemeinsam steuerlich veranlagte Verheiratete verdoppelt sich der begünstigte Höchstbetrag auf 1.024 Euro im Jahr, und die Einkommensgrenze steigt auf 51.200 Euro.
Die Förderung
Die Förderung von Wohneigentum basiert auf einem gesamtgesellschaftlichen Anliegen. Wohneigentum stellt eine verlässliche Möglichkeit der privaten finanziellen Absicherung dar und schafft Vermögen. Der Staat fördert das Bausparen deshalb mit speziellen Wohnungsbauprämien sowie durch die Zahlung von Zuschüssen zu den Vermögenswirksamen Leistungen (VWL) für Arbeitnehmer. Damit ist Bausparen eine der attraktivsten Möglichkeiten, Vermögen aufzubauen.
Die Arbeitnehmersparzulage
Die Arbeitnehmersparzulage erhalten alle Arbeitnehmer mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, die Vermögenswirksame Leistungen ihres Arbeitgebers auf einen Bausparvertrag beziehen, sofern ihr Einkommen eine bestimmte Höhe nicht überschreitet. Damit ist die Zulage einkommensabhängig. Sie beträgt neun Prozent auf einen jährlichen Höchstbetrag von 470 Euro je Arbeitnehmer. Das zu versteuernde Einkommen darf bei Alleinstehenden 17.900 Euro und bei Verheirateten 35.800 Euro pro Jahr nicht überschreiten. Die Arbeitnehmersparzulage wird zunächst vom Finanzamt festgesetzt. Nach Ablauf der siebenjährigen Bindungsfrist kommt es zur Auszahlung. Vor Ablauf dieser Frist ist eine Auszahlung nur möglich, wenn die Mittel aus dem Bausparvertrag tatsächlich für wohnungswirtschaftliche Zwecke verwendet werden.
Die Mindestsparzeit
Die Mindestsparzeit eines Bausparvertrages ist vom Tarif und weiteren Vertragsbedingungen abhängig. Sie ist die Zeitspanne vom Vertragsbeginn bis zum frühesten möglichen Zuteilungstermin und kann einen Zeitraum von 12 bis 80 Monate betragen.
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