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Begriffe und Bedeutungen: Wissenswertes über Bausparen

Das Mindestsparguthaben

Das Mindestsparguthaben ist ein Betrag, der mindestens angespart werden muss, um die Zuteilung für einen Bausparvertrag zu bekommen.

Die Bindungsfrist

Die Bindungsfrist beinhaltet, dass Bausparguthaben, für die staatliche Vergünstigungen gewährt werden, innerhalb einer gesetzlichen Bindungsfrist von sieben Jahren nur für wohnungswirtschaftliche Zwecke verwendet werden dürfen.

Die Sonderzahlungen

Über den festgesetzten Regelsparbeitrag hinaus können vom Bausparer jederzeit Sondersparzahlungen geleistet werden. Damit kann die Zuteilung des Bausparvertrages beschleunigt werden.

Das Bauspardarlehen

Das Bauspardarlehen ist die Differenz zwischen der vertraglichen Bausparsumme und dem gesparten Guthaben. Es ist ein Annuitätendarlehen und hat einen vereinbarten, festen Zinssatz.

Die Zuteilung

Die Zuteilung erfolgt, nachdem die vertraglich vereinbarte Mindestsparzeit, das erforderliche Sparguthaben sowie eine ausreichende Bewertungszahl erreicht worden sind. Da die für die Zuteilung verfügbaren Mittel von den Sparleistungen der Bausparer abhängig sind, ist der Zeitpunkt der Zuteilung bei Abschluss eines Bausparvertrages noch nicht bestimmbar.

Die Bewertungszahlag

Die Bewertungszahl eines Bausparvertrages errechnet sich aus den Sparbeiträgen, den gutgeschriebenen Zinsen und der Laufzeit eines Vertrages. Auf die Zuteilung besteht, zum Beispiel bei mangelnder Bonität des Bausparers, kein Rechtsanspruch.

Der Bewertungsstichtag

Bewertungsstichtage sind festgelegte Termine, an denen die für jeden Bausparvertrag individuellen Bewertungszahlen ermittelt werden. Bei privaten Bausparkassen sind das meist der 31. März und der 30. September. Einige Bausparverträge beinhalten auch monatliche Bewertungsstichtage.

Der Effektivzins

Der Effektivzins ist der Zinssatz, der den realen Ertrag oder tatsächlichen Aufwand für einen Baukredit angibt. Gewöhnlich ist er höher als der Nominalzins, da zusätzliche Kostenbestandteile eingerechnet werden. Der Effektivzins einer Finanzierung muss laut Preisangabenverordnung (PAngV) sofort erkennbar sein.

Die Absicherung

Zur Absicherung eines Bausparlehens wird gewöhnlich eine Risiko-Lebensversicherung abgeschlossen, oder eine bereits bestehende Risiko-Lebensversicherung wird abgetreten.

Die Weitergabe

Eine Weitergabe des Anspruches auf das zinsfeste Darlehen aus einem Bausparvertrag heraus ist möglich. Der Bausparer kann den Anspruch, sofern er seinen Vertrag nicht selbst zur Finanzierung von Wohneigentum verwenden will, innerhalb des Verwandtenkreises weitergeben – an Ehegatten, Verlobte, Kinder sowie an weitere Verwandte und Verschwägerte in gerader Linie.

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