immokredit24.com > Bausparen > Verwendung oder Weitergabe von Bausparverträgen 1/2

Baufinanzierung leicht gemacht • Hier finden Sie den kompetenten Partner für Ihren Bausparvertrag • Die Debeka ist Ihr kompetenter Partner in Sachen Bausparen

Verwendung oder Weitergabe von Bausparverträgen

Bausparen heißt in erster Linie Baufinanzierung

Das Wesen und damit auch das klassische Ziel des Bausparens ist die Bildung von Baufinanzierungs-Eigenkapital in Verbindung mit dem Anspruch auf ein zinsgünstiges und zinsstabiles Baudarlehen. Nach einer vertraglich festgelegten Sparzeit erreicht der Bausparer den Anspruch auf ein zinsgünstiges und zinsfestes Darlehen zur Finanzierung seines Bauvorhabens – oder einer anderen wohnungswirtschaftlichen Maßnahme. Bausparverträge können aber auch zur Finanzierung umfangreicher Renovierungs-, Sanierungs- oder Modernisierungsarbeiten genutzt werden, zur Ablösung von Hypotheken, zur Auszahlung von Miterben einer Immobilie oder zum Einkauf in ein Seniorenwohnheim.

Das Grundprinzip des Bausparens ist sehr alt. Die ersten Hinweise gehen sogar bis zu über 2000 Jahre nach China zurück. Die erste Bausparkasse wurde 1775 in Birmingham gegründet. In Deutschland begann das Bausparen gegen Ende des 19. Jahrhunderts. Etwa siebzig Prozent aller Eigenheimfinanzierungen  erfolgen in Deutschland heute unter Beteiligung von Bausparverträgen.  

Bausparguthaben und seine Verwendung

Ein Bausparvertrag wird auf eine bestimmte Bausparsumme abgeschlossen, die sich aus dem zu ersparenden Guthaben und dem später in Anspruch zu nehmenden Darlehen zusammensetzt. Wenn nach der vereinbarten Sparzeit und dem Erreichen der so genannten Bewertungszahl der Anspruch auf das eigentliche Darlehen erreicht ist, wird das ersparte Geld verzinst, und es kommt zur so genannten Zuteilung und Auszahlung des Darlehens. Um die Zuteilung zu erhalten, müssen je nach Tarif mindestens 40 bis 50 Prozent der vereinbarten Bausparsumme angespart sein. Bausparverträge werden außerdem vom Staat unter bestimmten Voraussetzungen mit Bausparprämien und der Arbeitnehmersparzulage gefördert.

Nach Erreichen der Zuteilungsreife – also nach durchschnittlich sieben Jahren Mindestsparzeit und 40 bis 50 Prozent der Bausparsumme - kann sich der Bausparer frei entscheiden, ob er das Baudarlehen in Anspruch nimmt, oder nicht.    

Einfach ausfüllen und absenden – kostenlos & unverbindlich!

Der Bausparvertrag – ein klasse Geschenk!

Generell hat ein Bausparer zum Zeitpunkt der möglichen Zuteilung folgende Möglichkeiten:

  • die Zuteilung annehmen, das Sparguthaben einschließlich Zinsen auszahlen lassen sowie das Bauspardarlehen beantragen
  • Verschiebung der Zuteilung des Bauspardarlehens beantragen
  • teilweise Inanspruchnahme des Bauspardarlehens, indem nur die bisher angesparte Summe ausgezahlt wird – mit der Option, das Darlehen später in Anspruch zu nehmen
  • auf die Zuteilung verzichten und das Guthaben mit Bonuszahlungen und der Abschlussgebühr auszahlen lassen
  • auf die Zuteilung verzichten, Bausparsumme erhöhen und weiter sparen Eltern.

Die angesparte und verzinste Guthabensumme kann also ebenso gut ausgezahlt werden oder für einen anderen Zweck, als ein wohnungsbauwirtschaftliches Vorhaben verwendet werden.  Allerdings ist dabei eine siebenjährige Sperrfrist einzuhalten, um die gewährten Wohnungsbauprämien nicht wieder an den Staat zurückerstatten zu müssen. Der Vertrag muss also bereits sieben Jahre gelaufen sein.

[ weiter zu Verwendung oder Weitergaben von Bausparverträgen Seite 2/2 ]

Baufinanzierung | Immobilienfinanzierung | Annuitätendarlehen | Anschlussfinanzierung | Bauspardarlehen | Bausparen | Fremwährungsdarlehen | Forward-Darlehen Baufinanzierung-Kredit-Lexikon | Immobilienmarkt | Immobilien finanzieren | Immobilien kaufen | Denkmalschutzimmobilien | Hausfinanzierung | Kredit-Vergleich Ratgeber Baufinanzierung | Vollfinanzierung | Online-Giro-Konto | Private Krankenversicherung | Immobilien-News / Nachrichten / Fachartikel | Kredit | Webdesign SEO-Optimierung