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Bausparen: Bei finanziellem Engpass Vertrag ruhen lassen statt zu kündigen

Ein Bausparvertrag ist in den meisten Fällen eine Sparmethode, die oft über lange Zeiträume mit kleinen Sparbeiträgen erfolgt. Im Laufe der Jahre kann es für den Sparer selbstverständlich immer wieder zu veränderten Lebens- und Einkommenssituationen kommen, die das Aufbringen der in der Regel monatlich zu zahlenden Raten erschwert. Sollte es über eine längere Phase gar nicht mehr möglich sein, die Zahlungen regelmäßig zu leisten, empfiehlt es sich, den Bausparvertrag ruhen zu lassen. Bei einer Ruhigstellung des Bausparvertrages müssen, wie zum Beispiel bei einer Lebensversicherung, keine Extragebühren gezahlt werden. Während der Ansparphase des Vertrages kann außerdem die monatliche Rate gesenkt oder ausgesetzt werden, ohne dass sich daraus ein Nachteil für den Bausparer ergibt. Ändert sich die finanzielle Gesamtsituation des Kunden dann wieder zum Positiven, kann der Vertrag jederzeit zu den ursprünglichen Konditionen weitergeführt werden. Die bis dahin aufgelaufenen Zinsen bleiben erhalten. Der Zuteilungstermin allerdings verschiebt sich nach hinten.

Besser nicht kündigen, sondern ruhen lassen

In jedem Falle empfiehlt sich in einer finanziellen Engpass-Situation das Ruhen lassen, anstelle einer Vertragskündigung. Eine Kündigung ist, mit einer vertraglich festgeschriebenen Frist, selbstverständlich ebenso möglich, geht aber meist mit finanziellen Verlusten einher. Die geleistete Abschlussgebühr für den Bausparvertrag ist in jedem Fall verloren. Außerdem: Ist der Vertrag zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht zuteilungsreif, muss der Bausparer auch die Arbeitnehmer-Sparzulage und gegebenenfalls Wohnungsbauprämien zurückzahlen, deren Bindungsfrist bei sieben Jahren liegt. Wer länger eingezahlt hat, kann im Falle einer Kündigung des Bausparvertrags die Fördermittel behalten, weil deren Zweckbindung dann bereits nicht mehr gilt.

Grundsätzlich gibt es bei einem Bausparvertrag zwei Arten der Kündigung. Eine Kündigung während der Ansparphase und eine Kündigung während der Rückzahlung des Darlehens. Beide Varianten sind möglich, und generell gilt, dass man jederzeit den Bausparvertrag kündigen kann.

Kündigung während der Ansparphase vermeiden!

Bausparer, die während der Ansparzeit ihren Bausparvertrag kündigen, müssen je nach Bausparkasse eine Sperrfrist von drei oder sechs Monaten beachten. Kündigt der Bausparer seinen Vertrag während dieser Zeit, fordert die Bausparkasse üblicherweise eine Vorfälligkeitsentschädigung von bis zu einem Prozent pro Monat. In jedem Fall sollte der Bausparer wissen, dass mit seiner Kündigung in der Ansparphase auch sämtliche Zinsen, eventuell schon berechnete und auf dem Konto verbuchte Arbeitnehmersparzulagen sowie Bausparprämien verloren gehen.

Kündigung während der Darlehensphase ist eine vorzeitige Rückzahlung

Wird der Bausparvertrag allerdings nach erfolgter Zuteilung und Auszahlung des Darlehens, also in der Rückzahlungsphase, gekündigt, handelt es sich nicht um eine Kündigung, sondern um eine vorzeitige Rückzahlung, beziehungsweise eine Sondertilgung. Das Darlehen wird also zu den vertraglich festgeschriebenen Konditionen vorzeitig zurückgezahlt, ohne dass dadurch zusätzliche Gebühren oder Vorfälligkeitsentschädigungen entstehen.

Fazit:

Jeder Bausparer kann jederzeit seinen Bausparvertrag kündigen.

Allerdings sollte dies nach Möglichkeit nicht in der Ansparphase geschehen und erst recht nicht während der Sperrfrist.

Besser ist es, zur Überbrückung von finanziellen Engpässen ein Annuitätendarlehen aufzunehmen und mit diesem nach Ablauf der Zinsbindungsfrist das Bauspardarlehen abzulösen.

Bausparkassen bieten auch verschiedene weitere Alternativen zur Kündigung des Bausparvertrags. Neben der Ruhigstellung, kann ein Vertrag zum Beispiel auch geteilt werden.

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