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Bausparvertrag – ein klasse Geschenk
Ein Bausparvertrag ist eine der am meisten bewährten und bis heute außerordentlich beliebten Formen einer Baufinanzierung. Er stellt eine sichere und solide Form der Kapitalbildung zu vertraglich fest vereinbarten Konditionen dar. Kurzum, ein Bausparvertrag ist auch ohne konkretes oder zeitlich abzusehendes Eigenheimvorhaben immer eine gute Wahl, um entspannt Vermögen aufzubauen.
Selbsterklärend ist auch, dass am besten gespart werden kann, wenn der Sparzeitraum möglichst groß bemessen ist.
Fazit: Mit dem Bausparen kann man eigentlich nicht früh genug beginnen, und deshalb ist der Bausparvertrag auch in vielen Familien ein beliebtes Geschenk an Jugendliche, die gerade an der Schwelle zum Erwachsensein stehen.
Ob Geburtstag, Konfirmation, Kommunion, Jugendweihe oder zum Schulabschluss – ein Bausparvertrag ist für einen Heranwachsenden immer ein besonderes Geschenk - weil dieses Sparmodell ganz einfach so viele wichtige Zukunftsoptionen beinhaltet!
Clever in die Zukunft investieren
Sicher, und wer von den heutigen Eltern und Großeltern kann sich nicht selbst daran erinnern, ist ein Vertragspapier nicht eben so schnittig, aufregend und spektakulär wie ein neues Moped oder gar das erste eigene Auto – vielmehr ist der Bausparvertrag eine echte – und vor allem vernünftige - Investition in die Zukunft des Jugendlichen, aus der sich für ihn vielfältige Wege und Möglichkeiten ergeben, seine eigenen Ideen und Vorstellungen später finanziell besser verwirklichen zu können. Wie großzügig dieses Geschenk ausgestattet wird, kann frei entschieden werden – zum Beispiel durch die Höhe einmaliger oder mehrmaliger oder auch regelmäßiger Spareinzahlungen oder durch die Übernahme der Abschlussgebühr.
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Der Bausparvertrag – ein klasse Geschenk!
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Die Vorteile liegen auf der Hand
Ein Bausparvertrag ist in jeder Hinsicht ein wertbeständiges Geschenk, das zudem auch noch stetig an Wert gewinnt. Er lohnt sich bereits ab kleinen Sparsummen, weil Jugendliche schon vom 16. Lebensjahr an für ihre Sparleistungen die Wohnungsbauprämie bekommen. Jährlich belohnt der Staat die geleisteten Sparbeiträge von Alleinstehenden zwischen 50 und 512 Euro mit 8,8 Prozent Wohnungsbauprämie. Das sind im Jahr bis zu 45,06 Euro. Selbstverständlich kann auch schon für ein Kind unter 16. Jahren ein Bausparvertrag abgeschlossen werden. Ab dem 16. Lebensjahr erhalten Jugendliche dann die volle Bausparförderung - unabhängig vom Einkommen der Eltern.
Alle können mitmachen
Neben den eigenen Sparbeiträgen auf den Vertrag, können auch alle Verwandten, Bekannten oder Freunde zusätzliche Zahlungen leisten, die ebenso durch die Wohnungsbauprämie gefördert werden. Einen Bausparvertrag zu verschenken, ist ganz einfach: Der Schenkende schließt einen Bausparvertrag ab. Als Bausparer wird aber der zu Beschenkende eingetragen. Nach Abschluss des Vertrages erhält der Schenkende die Bausparurkunde, die er dann - als herzliches Geschenk zum Beispiel in einer repräsentativen Mappe - würdevoll überreichen kann. Neben jungen Menschen können selbstverständlich auch andere Personengruppen mit einem Bausparvertrag beschenkt werden. Generell eignet sich das Sparmodell für jeden Menschen, der vorhat, effektiv und sicher auf eine größere Investition oder Anschaffung hinzuarbeiten und dafür Guthaben aufzubauen.
Voraussetzungen (Bonus):
- Der/die Bausparer/in ist Auszubildende/r, Schüler/in, Student/in, Beamtenanwärter/in, Referendar/in, Grundwehr-/Ersatzdienstleistende/r, Unteroffiziers- oder Offiziersanwärter/in.
- Der Bausparer ist bei Vertragsabschluss nicht älter als 27 Jahre (maßgebend ist das Jahr des Vertragsabschlusses abzüglich Geburtsjahr).
- Der Bausparvertrag ist am 1. Dezember des übernächsten Jahres nach Vertragsbeginn mit mindestens 24 Regelsparbeiträgen (monatlich 3 ‰ der Bausparsumme) bespart worden.
- Zusätzlich erhalten Bausparer einen Zinsbonus, wenn sie nach der Zuteilung der Bausparsumme und einer Laufzeit von mindestens sieben Jahren auf Ihr Darlehen verzichten. Die Guthabenverzinsung erhöht sich je nach erreichter Bewertungszahl und Vertragslaufzeit rückwirkend auf 3,25 %, 3,40 % oder 3,60 %. Zur Erlangung des Zinsbonus dürfen seit Vertragsbeginn keine Vertragsänderungen (gem. § 12 ABB) erfolgt sein.
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