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Bausparlexikon
In unserem Nachschlagewerk finden Sie "alle" wichtigen Begriffe zum Thema Bausparen erklärt. Momentan sind noch nicht alle Bauspar-Begriffe erklärt, dies wird doch in kürze folgen.
Darlehensgebühr
Die Darlehensgebühr wird dem Darlehen zugeschlagen, mitverzinst und muss deshalb auch mitgetilgt werden. Sie beträgt gewöhnlich zwei bis drei Prozent des Bauspardarlehens. Manche Tarife beinhalten diese Gebühr nicht.
Effektivzins
Der Effektivzins eines Bauspardarlehens beinhaltet den Nominalzins sowie die Darlehens- und Abschlussgebühr. Ein günstiger Effektivzins allein ist kein Indiz für die Qualität eines Bauspartarifs, da er an einen niedrigen Sparzins in der Ansparphase gekoppelt ist. Außerdem gilt der Effektivzins nur für Bausparer, die bei der Zuteilung genau das Mindestguthaben erreicht haben, was in der Praxis eher selten so präzise vorkommt.
Erhöhung einer Bausparsumme
Die Erhöhung einer Bausparsumme kann jederzeit, gebührenpflichtig, vorgenommen werden. Nach einer Erhöhung wird die Zuteilung oft mit einer einjährigen Sperrfrist belegt.
Guthabenzins
Der Guthabenzins beträgt je nach Bausparkasse und Tarif zwischen zwei und fünf Prozent. Je höher der Guthabenzins ist, desto höher ist auch der spätere Darlehenszins. Bei vielen Tarifen kann zwischen verschiedenen Guthabenzinsen gewählt und der Zinssatz nachträglich gewechselt werden.
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