Baufinanzierung Varianten - Wohn-Riester-Darlehen

Baufinanzierung mit Wohn-Riester-Förderung

Nach der Verabschiedung des Eigenheimrentengesetz können zukünftig Bauherren wieder von staatlichen Zulagen für den Bau eines Eigenheims profitieren. Die Vorteile der Riester-Förderung werden durch die sog. Wohn-Riester für die Finanzierung der eigenen vier Wände als Altersvorsorge nutzbar. Der Staat hat nun endlich erkannt das Immobilieneigentum eine wichtige Säule der Altersversicherung darstellten, zumal die Mietleistungen im Vergleich zu den monatlichen Raten für die Begleichung der Immobilie über einen Zeitraum von 30 Jahren weitaus höher ausfallen.

Ein weiterer Vorteil ergibt sich bei Leuten, die bereits Ihr Geld in einer staatlich geförderten Riester-Rente angelegt haben, da die Möglichkeit der vollständigen Entnahmen der Sparsumme besteht, um damit den Bau oder Kauf des Eigenheims zu finanzieren. Dies gilt ebenso für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen. Eine Rückzahlung der entnommenen Gelder aus dem Riester-Sparvertrag ist jedoch nicht notwendig. Außerdem ist eine komplette Entnahme des Kapitals zur Entschuldung einer selbstgenutzen Immobilie zum Beginn der Auszahlungsphase eines Riestervertrags möglich.

Wohn-Riester-Annuitätendarlehen

Nutzen Sie die Wohn-Riester-Vorteile von Anfang an durch das Wohn-Riester-Annuitätendarlehen, das nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) auf Basis der Riester-Förderung staatlich anerkannt ist. Bei Bausparverträgen muss man erst auf bis zur Zuteilung des Bausparvertrages warten, um von der Riester-Förderung profitieren zu können. Außerdem fallen für Darlehensnehmer auch keine weiteren Kosten wie etwa Zinsauschläge oder Abschlussgehüren an.

Die Inanspruchnahme eines Wohn-Riester-Annuitätendarlehens ist rückwirkend ab den 01.01.2008 für zulageberechtigte Personen möglich, die den Bau oder Kauf einer Immobilie getätigt haben oder planen. Die Förder-Zulagen fließen direkt in die Tilgung des Annuitätendarlehens ein. Dadurch entsteht der große Vorteil einer geringeren Tilgungsleistung sowie der Möglichkeit einer entsprechenden Erhöhung der Tilgungsrate, wodurch eine Verkürzung der Laufzeit entsteht. Es besteht ein Sondertilgungsrecht in Höhe des max. förderfähigen Beitrages von 2.100 € jährlich, was die optimale Ausnutzung der Zulagen ermöglicht.

Vorteile

  • eine sofortige Riester-Förderung der Finanzierung
  • geringere Tilgungsleistung
  • schnellere Tilgung möglich
  • Tilgungshöhe frei wählbar
  • förderfähige Beiträge können vollständig genutzt werden

Wohn-Riester - Baufinanzierung mit Förderung

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