Nachrangfinanzierung
Eine Nachrangfinanzierung nennt man Darlehen, deren Grundbucheintrag hinter bereits vorhandenen Grundpfandrechten erfolgen. Diese Darlehen sind in der Rangposition untergeordnet und daher für den Geldgeber risikobehafteter! Bei Vergabe eines Darlehens besteht die Bausparkasse oder Bank i.d.R. auf einen Eintrag im Grundbuch, der zur Besicherung der Hypothek dient. Dadurch wird der totale Verlust durch die eventuelle Zwangsversteigerung der Immobilie vermieden.
Bei Aufnahme einer Erstfinanzierung (erstrangige Finanzierung) erhält der Geldgeber die Rangposition "Eins", welche in Abteilung III des Grundbuches vorgenommen wird. Jeder weitere Gläubiger rutscht automatisch eine Position weiter in der Rangfolge! Im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und einer damit verbunden Kündigung des Darlehensvertrages, würde womöglich die Immobilie zwangsversteigert werden, um die Gläubiger zu befriedigen.
Die Befriedigung der Gläubiger erfolgt nun nach der Rangposition. Nehmen wir an, dass die Gesamtschulden für alle Gläubiger 150.000 EURO betragen – Gläubiger 1 hätte Anspruch auf 100.000 EURO und Gläubiger 2 auf 50.000 EUR. Der Verkaufserlös würde jedoch nur 130.000 EURO betragen. In diesem Fall bekäme Gläubiger 1 seinen vollen Anteil in Höhe von 100.000 EURO und Gläubiger 2 nur 30.000 EUR. In dieser Konstellation hätte der Gläubiger 2 ein Verlust in Höhe von 20.000 EURO zu verbuchen.
Daher sind Nachrangfinanzierungen auch i.d.R. teurer als erstrangige Finanzierungen!
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