KfW-Darlehen - Aktuelle KfW-Programme
Hauskauf mit KfW Förderkredit - Wohnraum Modernisieren (141) - ENDE 2011 eingestellt
KfW Programm 141: Das KfW Programm 141 fördert die Modernisierung und Instandsetzung von Wohneigentum mit bis zu 100% der förderfähigen Kosten als Darlehen. Bei Mehrfamilienhäusern ab 3 Wohneinheiten kann gar eine Verbesserung von Außenanlagen (beispielsweise Spielplätze oder Grünanlagen) miteinbezogen werden.
Für wen gibt es die Förderung?
Die Förderung kann von Privatpersonen unabhängig von Familienstand oder Alter beantragt werden. Dies kann als Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung erfolgen, aber auch als Mieter, sofern der Vermieter diesem zustimmt.
Was sind die Voraussetzungen für die Förderung?
Als förderfähig werden Sanierungen, Modernisierungen und Instandsetzungen von Wohnraum oder der Erwerb eines kürzlich solchen Maßnahmen unterzogenen Wohnraums betrachtet. Generell sollte dabei eine Verbesserung oder eine andere positive Beeinflussung vorhandenen Wohnraums auftreten, zum Beispiel bei Modernisierungen der Sanitärinstallation, An- und Ausbauten, Barrierereduzierungen durch technische Nachrüstungen oder energieeffiziente Maßnahmen wie Dämmungen und bessere Fenster. Auch die Beseitigung baulicher Mängel (beispielsweise eine Fußbodenreparatur) zählt zu den förderungswürdigen Maßnahmen. Wichtig ist, dass die Maßnahmen nach den baulichen Vorschriften der Energieeinsparverordnung durchgeführt werden. Wird ein Objekt mit entsprechenden Maßnahmen erworben, ist es wichtig, dass die erfolgten Maßnahmen im Kaufvertrag dediziert ausgewiesen werden.
Wie hoch ist die Förderung?
Mittels des Förderkredites können bis zu 100% der anfallenden Kosten vergünstigt finanziert werden. Die Maximalgrenze für das Darlehen beträgt allerdings 100.000 Euro je Wohneinheit. Die Laufzeit kann bis zu einer Maximaldauer von 30 Jahren frei gewählt werden, dazu kommen tilgungsfreie Anlaufjahre, die je nach Laufzeit variieren. Das erste Jahr ist in jedem Fall tilgungsfrei gestellt. Die Zinsbindungsfrist kann wahlweise 5 oder 10 Jahre betragen. Aktuell betragen die Effektivzinsen für ein 10-jähriges Darlehen bei 5-jähriger Zinsbindungsfrist 3,04%. Ein 30-jähriges Darlehen mit 10-jähriger Zinsbindungsfrist liegt derzeit bei effektiv 3,9%. Innerhalb von 12 Monaten nach Zusage sollte der Kredit abgerufen werden, bei Bedarf ist eine Verlängerung der Abruffrist um bis zu 2 Jahre möglich. Ab dem 4. Monat (genau nach 4 Monaten und 2 Bankarbeitstagen) wird eine Bereitstellungsprovision von 0,25% je Monat in Anrechnung gebracht.
Wie erfolgt die Auszahlung und was ist zusätzlich zu beachten?
96% des Darlehens werden ausbezahlt, der 4%-Abzug vom Nennbetrag des Darlehens kann ggf. mitfinanziert werden, wenn der Höchstbetrag von 100.000 Euro noch nicht ausgeschöpft wurde. Sondertilgungen in beliebiger Höhe während der ersten vereinbarten Zinsbindungsfrist sind jederzeit kostenfrei möglich. Prinzipiell ist der Antrag vor Beginn der Maßnahme zu stellen. In besonderen Einzelfällen ist jedoch auch ein Antrag danach möglich, wenn vor der Maßnahme eine aktenkundige Finanzierungsberatung bei der Hausbank stattgefunden hat und der Antrag nicht später als 3 Monate nach Beginn der Maßnahme bei der KfW eingeht. Nach Überschreitung von 3 Monaten ist nur dann noch eine Beantragung möglich, wenn bisher nicht mehr als 49% der Maßnahmen realisiert worden sind.
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