KfW-Darlehen - Aktuelle KfW-Programme
Hauskauf mit KfW Förderkredit - KfW-Wohneigentumsprogramm (134)
KfW Programm 134: Das KfW-Wohneigentumsprogramm 134 fördert das Wohneigentum über die Mitgliedschaft in einer Wohnungsbaugenossenschaft. Der Erwerb von Genossenschaftsanteilen wird dabei mit bis zu 100% durch ein vergünstigtes Darlehen unterstützt.
Für wen gibt es die Förderung?
Die Förderung steht Privatleuten unabhängig von Alter oder Familienstand zu, die eine Wohnung über den Erwerb von Genossenschaftsanteilen zu Eigenwohnzwecken finanzieren möchten. Das langfristige vergünstigte Darlehen wird dabei über die Hausbank des Antragstellers abgewickelt. Wichtig ist, dass die Beantragung der Förderung VOR dem Erwerb der Genossenschaftsanteile erfolgt.
Was sind die Voraussetzungen für die Förderung?
Das Darlehen muss bei der Hausbank beantragt werden und muss den Voraussetzungen für die Förderfähigkeit entsprechen. Dies bedeutet, dass eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken über den Kauf von Anteilen einer Wohnungsbaugenossenschaft angeschafft werden soll, dies noch nicht begonnen wurde und es sich nicht um vermietete oder gewerblich genutzte Objekte handelt. Auch die Umschuldung bereits bestehender Darlehen ist nicht förderfähig. Nach Prüfung der Unterlagen durch die Hausbank leitet diese den Antrag an die KfW weiter.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Genossenschaftsanteile können bis zu 100% mittels des vergünstigten Darlehens finanziert werden, allerdings nur bis zu einer Höchstdarlehensgrenze von 100.000 Euro. Die Laufzeit ist dabei frei wählbar (höchstens allerdings 20 Jahre). Das erste Jahr ist in jedem Fall tilgungsfrei, je nach gewählter Option aber auch noch das 2. und ggf. 3. Jahr. Die Zinsbindungsfrist beträgt wahlweise 5, 10 oder 15 Jahre. Derzeit werden die Darlehen mit einem Zinssatz ab 3,19% effektiv per anno offeriert. Während der Initialzinsbindungsfrist ist eine kostenfreie außerplanmäßige Tilgung jederzeit möglich. Innerhalb von 12 Monaten nach Zusage sollte der Kredit abgerufen werden, bei Bedarf ist eine Verlängerung der Abruffrist um bis zu 2 Jahre möglich. Ab dem 4. Monat (genau nach 4 Monaten und 2 Bankarbeitstagen) wird eine Bereitstellungsprovision von 0,25% je Monat in Anrechnung gebracht.
Wie erfolgt die Auszahlung und was ist zusätzlich zu beachten?
Das Darlehen wird zu 100% an die Hausbank ausgezahlt. Die Auszahlung an den Antragsteller seitens der Hausbank unterlegt den mit ihr vereinbarten Konditionen. Ebenso müssen die Sicherheiten mit der Hausbank vereinbart werden. Die Tilgung erfolgt nach Ende der tilgungsfreien Anfangsjahre (dies können 1 bis 3 Jahre sein) in gleich hohen vierteljährlichen Annuitäten. Es besteht eine Verpflichtung, die ausgezahlten Mittel zeitnah einzusetzen, Details hierüber sind ebenfalls mit der Hausbank zu klären. Auch eine Antragstellung über eine ausländische Bank ist prinzipiell möglich, wenn diese bei der KfW akkreditiert ist. Genaue Auskünfte hierüber erteilt die KfW. Am Ende der ersten Zinsbindungsphase wird ein Prolongationsangebot durch die KfW übermittelt. Dies gilt in der Regel für weitere 10 Jahre, es sei denn die Restlaufzeit des Darlehens ist weniger als 10 Jahre.
Zudem können am Ende der ersten Zinsbindungsfrist folgende Maßnahmen erfolgen:
- Rückzahlung des Darlehens (Kompletttilgung)
- Laufzeitänderung (Verkürzung oder Verlängerung der ursprünglich vereinbarten Laufzeit)
- Senkung der vierteljährlichen Raten durch eine Sondertilgung (nur bei gleichbleibender oder reduzierter Restlaufzeit)
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